Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. An den ersten Donnerstagen im Monat lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. Am jeweils letzten Donnerstag dokumentiert er den "Fall des Monats" mit Ergebnis.

Der Fall

Sophia Sch., 22, aus Altona schreibt: "Ich habe bisher sechs Semester BWL an der Universität Hamburg studiert und hatte mich ordentlich zum 1. Oktober 2010 für das siebte Semester zurückgemeldet" - indem sie wie immer den Semesterbeitrag von 160 Euro überwies. Gleichzeitig hatte sie wie jedes Semester von der Möglichkeit der Stundung der Studiengebühren Gebrauch gemacht (pro Semester 375 Euro). Das heißt, sie muss die Studiengebühren unter bestimmten Voraussetzungen erst nach Abschluss des Studiums bezahlen. Ihr Problem: "Am 5. Oktober 2010 hatte ich noch eine Klausur aus dem vorangegangenen Sommersemester zu schreiben. Ich fiel durch. Somit durfte ich mein Studium nicht an der Uni Hamburg fortführen. Jetzt möchte ich mein Geld für das Semester zurück." Bei ihren Versuchen, ihr Semestergeld zurückzubekommen, sei sie "immer nur von Mitarbeiter zu Mitarbeiter geschoben worden. Mir wurde gesagt, dass so ein Fall nicht genau geregelt sei und ich trotzdem zahlen müsse. Das finde ich nicht richtig."

Die Recherche

Katrin Greve, Leiterin der Kommunikationsabteilung der Universität Hamburg, prüft den Fall. Sie sagt: "Für die Universität ist die Anschuldigung von Frau Sch. nicht nachvollziehbar, da wir korrekt gehandelt haben." Sie habe sich mit der Zahlung des Semesterbeitrags und der Abgabe der Stundungserklärung ordnungsgemäß in das Wintersemester 2010/11 zurückgemeldet, obwohl sie die formalen Kriterien (alle notwendigen Prüfungen erfolgreich bestanden) noch nicht erfüllt hatte, so Katrin Greve. "Es wäre hilfreich gewesen, wenn sich Sophia Sch. in Kenntnis ihrer besonderen Situation (letzte Prüfungsmöglichkeit und drohende Zwangsexmatrikulation) vorab besser informiert und beraten hätte. Hierfür sind das CampusCenter wie auch der AStA die richtigen Anlaufstellen. Wir hätten sie dahingehend beraten, sich erst nach bestandener Prüfung zurückzumelden, wenn die Kriterien zur Weiterführung des Studiums erfüllt sind. Verspätete Rückmeldungen sind zwar minimal gebührenpflichtig, aber das gesamte Semester über möglich. Uns ist nicht bekannt, dass sie im CampusCenter vorgesprochen hat. Sie wäre hier eingehend beraten worden."

Das Ergebnis

Die Universität Hamburg erklärt sich dennoch dazu bereit, Sophia Sch. den Semesterbeitrag von 160 Euro zurückzuzahlen. Die 375 Euro Studiengebühren werden ihr für das betreffende Semester erlassen. Katrin Greve: "Aber nur wegen der besonderen Ausnahmesituation, es ist ein Einzelfall." Sophia Sch. freut sich: "Jetzt studiere ich in Wien BWL weiter, dort kann ich das Geld gut gebrauchen, super, danke."

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.