Unser Leserbotschafter Ralf Nehmzow befasst sich jeden Donnerstag mit neuen Fällen.

Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser.

Der Fall

Ihre Mutter war schon lange tot, verstorben am 17. August 2002. So staunte Barbara Neuschwender, 66, einst kaufmännische Angestellte und nun Rentnerin, als sie vor rund fünf Jahren beim Aufräumen im Keller ein Sparbuch entdeckte, ausgestellt auf den Namen ihrer Mutter, Maria-Louise. 1796,26 DM waren dort als Guthabensumme eingetragen, das sind umgerechnet 918 Euro. Der letzte Eintrag in dem Sparbuch war am 22. September 1971. "Das war schon ein außergewöhnlicher Fund, natürlich habe ich mich sehr darüber gefreut", sagt Barbara Neuschwender, Alleinerbin nach dem Tod ihrer Mutter. Doch die Freude war schnell getrübt, denn es begann ein zäher Schriftverkehr mit der Deutschen Bank: "Ich schrieb die Deutsche Bank mehrmals an und bat um Auszahlung des Sparguthabens, doch die Bank zahlt mir das Geld nicht aus, bis heute nicht. Ich verstehe nicht, warum nicht?", sagt die Leserin, als sie den Leserbotschafter um Hilfe bittet.

Die Recherche

Der Leserbotschafter konfrontiert die Deutsche Bank mit dem ungewöhnlichen Fall. Anke Veil, Sprecherin des Geldinstituts in Frankfurt, hat dazu folgende Auffassung: "Bei dem gefundenen Sparbuch handelte es sich um einen prämienbegünstigten Ratensparvertrag mit begrenzter Laufzeit. Leider ist in diesem Fall ein möglicher Anspruch bereits mit Fälligkeit des Sparvertrags verjährt. Wir müssen davon ausgehen, dass das Guthaben also 1971 ausgezahlt oder auf ein anderes Konto gebucht wurde. Die ursprüngliche Sparurkunde wurde durch die automatisch erfolgte Umbuchung gegenstandslos und musste nach Fälligkeit des Sparvertrags vom Kunden nicht zurückgegeben werden."

In einem Schreiben der Bank heißt es auch: Aufgrund der Vernichtung entsprechender Unterlagen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren bereits abgelaufen sei, "können die Umsätze zum Fälligkeitstermin nicht mehr nachvollzogen werden".

Barbara Neuschwender, die 40 Jahre in der Buchhaltung tätig war, leuchten diese Argumente nicht ein: "Das Geld wurde damals mit Sicherheit nicht ausgezahlt, das hätte mir meine Mutter bestimmt erzählt. Außerdem wären Abhebungen im Sparbuch mit Sicherheit eingetragen worden. Im Übrigen ist das Sparbuch ein sogenanntes Inhaberpapier, woraus man einen Anspruch auf Auszahlung hat."

Außerdem ging das Sparbuch, das Barbara Neuschwender eingereicht hat, in der Bank verloren. Wo es sei, lasse sich nicht mehr feststellen, bekam die Frau zwischenzeitlich zu hören.

Die Deutsche Bank prüft nun, nachdem sich der Leserbotschafter eingeschaltet hat, den Fall um das Sparbuch nochmals - dann revidiert das Unternehmen seine bisherige Entscheidung.

Das Ergebnis

Aus Kulanz bietet die Deutsche Bank Barbara Neuschwender an, ihr die 918 Euro aus dem Sparbuch zu bezahlen, letztlich wegen der besonderen Umstände in diesem Fall. Barbara Neuschwender ist überglücklich über die unerwartete Wende. "Das ist ein wunderbares Ergebnis nach so vielen Jahren des Kämpfens. Ich kann es kaum fassen, vielen Dank.

Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.