Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (GAL) führt hamburgweit ein Modell der möglichst raschen Anklage gegen junge Straftäter ein.

Hamburg. Nach einer zweijährigen Pilotphase in den Gerichtsbezirken Wandsbek und Barmbek hat Hamburg das beschleunigte Strafverfahren für Jugendliche (PriJus) jetzt hamburgweit eingeführt. Das teilte Justizsenator Till Steffen (GAL) gestern mit.

PriJus steht für "Prioritäres Jugendstrafverfahren für junge Schwellentäter". Es hat zum Ziel, Verfahren zu beschleunigen und die Strafe bereits kurz nach einer Tat - quasi auf dem Fuße - folgen zu lassen. Die Justiz erhofft sich dadurch, kriminelle Karrieren bereits am Beginn stoppen zu können.

Zielgruppe dieser Verfahrensart sind Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren, die bereits straffällig geworden sind und bei denen die Gefahr besteht, dass sie in eine kriminelle Karriere abrutschen - und sogenannte Intensivtäter werden könnten. Außerdem muss die Beweislage eindeutig und unstrittig sein.

"Die Testphase hat gezeigt, dass wir die Verfahrendauer deutlich reduzieren können", sagte Senator Steffen. So seien die Jugendlichen im Durchschnitt sechs Wochen nach der Tat vor Gericht gestellt worden. In einem Fall konnte das Verfahren sogar bereits neun Tage nach der Tat beendet werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei rund vier Monaten.

In den beiden Pilotbezirken wurden seit Beginn des Programms im Januar 2009 rund 60 Jugendliche dem Schnellverfahren zugeführt. Voraussetzung ist eine besonders enge Kooperation von Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, dem Jugendgericht, der Jugendgerichtshilfe und dem Jugendarrest. Die Polizei informiert die Staatsanwaltschaft bereits früh telefonisch oder per E-Mail darüber, wann die Ermittlungen in einem einschlägigen Fall voraussichtlich abgeschlossen sein werden. Die Staatsanwaltschaft gibt diese Information an das zuständige Jugendgericht weiter, welches bereits vorsorglich einen Termin für eine zeitnahe Gerichtsverhandlung vormerkt.

Die Vollstreckung, beispielsweise die Verbüßung eines Arrests, erfolgt bereits kurz nach Abschluss der Hauptverhandlung. So erfolgt eine staatliche Reaktion möglichst schnell nach einer Straftat.

Für diese Verfahren wird laut Justizbehörde kein zusätzliches Personal benötigt. Alle Beteiligten seien mit dem Ablauf und der Auswahl solcher Verfahren vertraut gemacht worden.