Auch bei der Inanspruchnahme von allgemeinen, sonstigen häuslichen Dienstleistungen können pro Jahr bis zu 600 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Diese haushaltsnahen Dienstleistungen können beispielsweise sein: Kosten für Kinderbetreuung, Kosten für einen Umzug durch ein Umzugsunternehmen, Malerarbeiten und Tapezierarbeiten, Überwachung der Blitzableiter, Putzdienste und Fensterreinigung, Gartenarbeiten, Kosten für Hausverwaltungen oder Hausmeister. Um die Berücksichtigung dieser Kosten beantragen zu können, müssen jeweils Rechnungen und Überweisungsbelege vorgelegt werden. Barzahlungen werden auch hier in der Regel nicht berücksichtigt.