Experten geben Tipps, was bei der Steuererklärung zu beachten ist, wann man einen Steuerberater braucht und wie Sie Handwerkerleistungen absetzen.

Martin Schützler macht jedes Jahr seine Einkommensteuererklärung und hat schon häufig eine Rückzahlung erhalten. Leider nimmt nicht jeder Arbeitnehmer diese Möglichkeit wahr. So werden Hunderte von Euro verschenkt. Für viele ist das Thema Steuern ein Buch mit sieben Siegeln, andere sind unsicher, was sie absetzen dürfen und welche Belege das Finanzamt braucht. "Grundsätzlich ist es besser, möglichst viele Belege beizufügen", sagt Steuerberaterin Gitta Forkel. "Das Finanzamt hat aber auch eine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht und muss nachfragen, falls es annimmt, dass etwas vergessen wurde."

Beratung suchen

Wann aber ist es sinnvoll, einen Steuerberater aufzusuchen und sich beraten zu lassen? Für Angestellte gilt: Wenn neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch solche aus Kapitalvermögen oder Vermietung vorliegen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen ergeben haben, wie durch eine Scheidung, zeitweise Arbeitslosigkeit, längere Krankheit mit den damit verbundenen Kosten, die die Krankenkasse nicht erstattet hat. Sinnvoll ist Beratung auch bei Zahnarztrechnungen, die die Krankenkasse nur teilweise erstattet hat, bei Umzug oder nach der Aufnahme einer neuen Tätigkeit beziehungsweise der Verkürzung des Arbeitsweges, bei Spesen, die vom Arbeitgeber nicht in voller Höhe steuerfrei erstattet wurden (besonders bei Auslandsreisen), bei doppelter Haushaltsführung sowie Unterhalt von Eltern oder Kindern.

Altersvorsorge

Viele Menschen haben für ihre Altersvorsorge Riester- oder Rürup-Produkte abgeschlossen. Die Prämien sind steuerlich absetzbar oder werden gefördert. "Es besteht ein riesiges Potenzial, seine Altersvorsorge durch steuerliche Förderungsmöglichkeiten aufzuwerten", sagt Finanzberater Matthias Eichstädt. Da die wenigsten jedoch wissen, welcher Förderungsweg für sie am klügsten sei, sollte man dies individuell durch einen unabhängigen Finanzberater überprüfen lassen.

Handwerkerleistungen

Seit dem Kalenderjahr 2006 können privat in Anspruch genommene Handwerkerleistungen steuermindernd berücksichtigt werden. Das betrifft Maler- und Tapezierarbeiten, Garten- oder Installationsarbeiten, aber auch beispielsweise die Leistungen eines Schornsteinfegers. Somit fallen in der Regel in jedem Privathaushalt über die Nebenkosten- oder Wohngeldabrechnung zumindest anteilige Kehrgebühren der Schornsteinfeger an. Der reine Dienstleistungsanteil (brutto) ist mit 20 Prozent, maximal 600 Euro pro Jahr direkt von der festzusetzenden Steuer abzugsfähig. Eventuelle Materialkosten sind dabei nicht begünstigt. Ab 2009 erhöht sich der maximale Anrechnungsbetrag auf 1200 Euro pro Jahr. Werden in dem einen Jahr Maßnahmen durchgeführt, die sich aufgrund der Höchstbetragsbegrenzung teilweise nicht mehr auswirken, ist zu überlegen, Teilleistungen oder deren Bezahlung in das Folgejahr zu verschieben, da erst bei der Zahlung die steuerliche Wirkung eintritt.

"Voraussetzung für die Anerkennung ist neben der Vorlage einer Rechnung die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Bankkonto des Handwerkers", sagt Steuerberaterin Nicole Cziborra. "Letzteres stellt in der Praxis häufig das größte Problem dar, da die Handwerker meist vorab eine Anzahlung in bar verlangen. Somit wäre es ratsam, sich bereits bei Auftragserteilung zu verständigen, um die Leistung später auch steuerlich geltend machen zu können."

Übrigens: Wer seine Steuererklärung für 2008 noch nicht gemacht hat, kann dies mit Beraterhilfe bis zum 31. Dezember nachholen.