09.08.12

Europäische Zentralbank

Währungshüter stehen weiterhin zu Anleihekäufen

Bei Bedarf tritt die EZB Spekulationen auf ein Aus der Eurozone aktiv entgegen. Empfänger-Länder müssen aber Bedingungen aktzeptieren.

Foto: dpa/DPA
Spannung vor EZB-Sitzung

Frankfurt/Main. Im Kampf gegen die Finanz- und Schuldenkrise im Euroraum haben die Notenbnker der Europäischen Zentralbank (EZB) ihre Bereitschaft bekräftigt, wieder Staatsanleihen zu kaufen. "Die Kurse der Staatsanleihen einiger Länder enthalten außergewöhnlich hohe Risikoprämien, und die Wirksamkeit der Geldpolitik wird durch die Fragmentierung der Finanzmärkte beeinträchtigt", hieß es am Donnerstag im EZB-Monatsbericht.

Risikoprämien, die auf ein Auseinanderbrechen der Eurozone abzielten, seien nicht akzeptabel und dem müsse "grundlegend begegnet werden". Ausdrücklich bezeichnete die EZB den Euro als "irreversibel."

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Mit den umstrittenen Anleihekäufen will die Notenbank die Risikoprämien für hoch verschuldete Euro-Staaten wie Spanien oder Italien drücken, die sich seit Monaten nur mit großer Mühe an den Märkten frisches Geld besorgen können. Die Notenbank knüpft ihre Hilfe jedoch an Bedingungen: Notwendige Voraussetzungen seien, dass die Regierungen ihre Verpflichtungen einhalten und die Rettungsfonds EFSF und ESM "ihre Aufgaben erfüllen".

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EZB-Präsident Mario Draghi hatte am vergangenen Donnerstag angekündigt, dass die Notenbank auf dem Anleihemarkt wieder aktiv werden könnte. Die EZB hatte im Mai 2010 gegen deutschen Widerstand ein Kaufprogramm für Bonds aufgelegt. Aktuell hat sie Staatspapiere im Wert von 211,5 Milliarden Euro in der Bilanz. Das Programm ruht seit Mitte März.

Das Wirtschaftswachstum in der Eurozone bleibt nach Einschätzung der Währungshüter schwach. Inflationsgefahren sieht die EZB nicht. Die Inflationsrate sollte im Jahresverlauf 2012 weiter zurückgehen und 2013 unter der Marke von zwei Prozent liegen.

Mit Material der dpa

EZB: Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Notenbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro.
Sie soll vor allem Preisstabilität im gemeinsamen Währungsgebiet der 17 Eurostaaten wahren.
Zudem soll sie auch die Wirtschaftspolitik unterstützen, soweit das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt wird.
Um die Inflation im Zaum zu halten, legt die EZB Leitzinsen fest.
Über die Zinsen entscheidet der Zentralbankrat.
Ihm gehören neben den sechs Direktoriumsmitgliedern der EZB auch die Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken an.
EZB-Präsident ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi. (dpa)
Die drei Leitzinsen der EZB
Hauptrefinanzierungssatz: Der wichtigste Leitzins ist der Hauptrefinanzierungssatz. Er legt den Mindestzins fest, den Geschäftsbanken der EZB für einen Kredit mit einwöchiger Laufzeit im Rahmen der sogenannten Tenderauktionen bieten müssen. Änderungen wirken sich in der Regel direkt auf die Zinsen am Geld- und am Kapitalmarkt aus.
Spitzenrefinanzierungsfazilität: Teurer wird es für die Banken, wenn sie ganz kurzfristig Geld brauchen. Dafür bietet die EZB die sogenannte Spitzenrefinanzierungsfazilität an. Diese Kredite haben eine Laufzeit von einem Tag. Der Zins, den Banken für das über Nacht geliehene Geld zu zahlen haben, ist der Spitzenrefinanzierungssatz. Er liegt in der Regel rund einen Prozentpunkt über dem Hauptrefinanzierungssatz.
Einlagefazilität: Die Einlagefazilität ist das Gegenstück zur Spitzenrefinanzierungsfazilität. Sie gibt Banken die Möglichkeit, einen Überschuss an flüssigen Mitteln bis zum nächsten Geschäftstag bei der Zentralbank zu parken. Die Verzinsung gibt der Einlagefazilitätssatz an. Spitzen- und Einlagefazilität sind Instrumente, mit denen die EZB weitere Feinsteuerung verwirklichen kann. Wenn die Banken zum Beispiel nur sehr wenig oder gar keinen Zins auf das Geld bekommen, das sie bei der EZB parken, dann steigt der Anreiz, es an einen Kunden zu verleihen.
Was die EZB darf und was nicht
Was die EZB darf und was nicht
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Eurostaaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern.
Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Vorrangiges Ziel:
Die "Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" hält fest: Das "vorrangige Ziel" des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei "die Preisstabilität zu gewährleisten". Zudem sollen die Zentralbanken "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".
EZB-Rat:
Der EZB-Rat kann demnach "mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden", die er bei Beachtung dieser Vorgaben "für zweckmäßig hält". Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierungsausschluss:
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die "Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" legt in Artikel 123 fest:
"Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Unabhängigkeit:
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): "Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen." (dpa)
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