25.07.12

Gesetzentwurf

EU will Zinsmanipulation unter Strafe stellen

Nach dem Libor-Skandal bei der Barclays Bank soll künftig dieses Delikt EU-weit unter Strafe gestellt werden. Strafmaß Ländersache.

Foto: AFP
Ex-Chef der Barclays-Bank Bob Diamond
Libor-Skandan: Bob Diamond, Ex-Vorstandschef der britischen Großbank Barclays, musste im Zuge der Zinsmanipulationen seinen Hut nehmen

Brüssel. Die Manipulation wichtiger Zinssätze wie Libor oder Euribor soll künftig in der gesamten EU unter Strafe stehen . Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag präsentierte die EU-Kommission am Mittwoch. Damit regiert Brüssel auf den jüngsten Skandal bei der Londoner Großbank Barclays .

Mehr als ein Dutzend Großbanken, darunter auch die Deutsche Bank und die Schweizer UBS, stehen im Verdacht , jahrelang den Londoner Marktzins Libor und das Pendant in der Euro-Zone Euribor durch falsche Angaben zu ihrem Vorteil verzerrt zu haben. In den USA und in Europa ermitteln Strafverfolgungsbehörden bereits. Der Libor wird einmal täglich in London ermittelt und beruht auf den von den Banken gemeldeten Refinanzierungskosten. Er ist Basis für weltweite Finanztransaktionen wie Hypotheken und Derivate im Volumen von mehr als 500 Billionen Dollar.

+++ Im Libor-Skandal stehen Festnahmen bevor +++

+++ Finanzaufsicht BaFin überprüft die Deutsche Bank +++

Mit diesem Schritt will die EU-Kommission Schlupflöcher schließen und dafür sorgen, dass alle 27 EU-Länder Insiderhandel und Marktmanipulationen als illegal werten und strafrechtlich verfolgen. Bisher waren die Benchmarks für Zinsen oder Rohstoffe noch nicht ausdrücklich erfasst. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte am Mittwoch in Brüssel, die Manipulation offenbare einen völligen Mangel an Moral. Die Händler hätten Verbrauchern und Unternehmen geschadet. "Solches Verhalten muss bestraft werden ohne Pardon", sagte Barnier.

+++ Barclays-Chef Bob Diamond stolpert über die Libor-Affäre +++

Da das Justizwesen weitgehend nationale Kompetenz ist, schlägt die Kommission kein Strafmaß vor. Das sollen die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene festlegen. Nach vier Jahren will die EU aber prüfen, ob europaweit ein Mindeststrafmaß festgelegt werden muss. Wie die Kommission weiter erklärte, ermöglicht das Gesetz eine Bestrafung, ohne dass die Behörde schädliche Folgen der Manipulation nachweisen müsste. Dies sei wahrscheinlich kaum möglich, erklärte die Behörde. Eine Ahndung ohne Beweis sei dennoch gerechtfertigt, weil die Manipulation das Vertrauen in die Finanzmärkte dermaßen untergrabe, dass Finanzinvestoren und Realwirtschaft Verluste drohten. (dpa/Reuters/abendblatt.de)

Libor, Euribor, Interbankenhandel: Zinssätze für Billionengeschäfte
Libor, Euribor, Interbankenhandel: Zinssätze für Billionengeschäfte
Die Manipulationsskandale um die Referenz-Zinssätze Libor und Euribor haben das Vertrauen in die Bankenbranche weiter erschüttert. Die Bedeutung der beiden Richtzahlen ist immens: Von ihnen hängen Finanzprodukte im Umfang von mehr als 500 Billionen Euro ab. Eine Begriffsklärung:
Libor (London Interbank Offered Rate):
Der Libor soll den durchschnittlichen Zinssatz angeben, den die Banken für Geldverleih-Geschäfte untereinander verlangen. Er beruht wie sein Gegenstück im Euroraum, der Euribor, aber nicht auf echten Transaktionen. Er wird berechnet aus Schätzungen der 18 weltweit wichtigsten Banken, zu welchen Sätzen sie Geld am Interbankenmarkt aufnehmen können.
Grundlage sind also nicht tatsächliche Zinsen, sondern die Einschätzung der Banken über ihre Finanzierungsbedingungen.
Der Libor wird täglich durch den britischen Bankenverband BBA festgestellt. Die höchsten und niedrigsten Werte werden gestrichen. Das sollte Manipulationen eigentlich ausschließen. Den Libor gibt es seit den 80er Jahren.
Der Referenz-Zinssatz ist ausschlaggebend für die Zinsen von zahlreichen Finanzierungen in Dollar. Darunter Hypotheken, variabel verzinste Immobilien-Kredite oder die Zinsen für Kreditkarten.
Euribor (Euro Interbank Offered Rate):
So wird der durchschnittliche Zinssatz bezeichnet, zu dem 57 europäische Banken einander Anleihen in Euro gewähren. Der Euribor ist die Grundlage für zahlreiche Zinsprodukte, die in Euro laufen. Täglich um 11.00 Uhr werden die Euribor-Werte – 15 verschiedene Euribor-Zinssätze mit unterschiedlichen Laufzeiten – festgesetzt.
43 Institute melden dafür ihre Zinssätze nach Brüssel, wo der Referenzkurs berechnet wird. Die im Vergleich zum Libor höhere Zahl der beteiligten Banken soll die Betrugsgefahr senken.
Den Euribor gibt es seit der Einführung des Euro im Jahr 1999. In Deutschland ersetzte er den Fibor (Frankfurt Interbank Offered Rate). Die Höhe der Euribor-Zinssätze wird in erster Linie durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Dazu kommen Faktoren wie etwa das Wirtschaftswachstum, die Höhe der Inflation, die Kreditwürdigkeit und das gegenseitige Vertrauen der Banken sowie das Vertrauen der Verbraucher.
Interbankenmarkt:
Auf dem Interbankenmarkt versorgen sich Banken untereinander mit Geld. Institute, die kurzfristig Geld überhaben, verleihen es an Banken mit kurzfristigem Finanzbedarf. Dabei wechseln sich Geber- und Nehmerbanken ab. Der Markt funktioniert nur, wenn sich die Banken gegenseitig vertrauen, denn für die Kredite gibt es keine Sicherheiten.
Das Vertrauen ist seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 immer wieder gestört. Deswegen sind die Notenbanken immer wieder eingesprungen, um die Geschäftsbanken mit billigem Geld zu versorgen. Zur Jahreswende 2011/2012 pumpte die Europäische Zentralbank rund 1.000 Milliarden Euro in die Geschäftsbanken. (dapd)
Kronzeugen in Kartellverfahren hoffen auf Milde
Mehr als ein Dutzend Banken stehen unter dem Verdacht, den Londoner Geldmarktzins Libor zu ihren Gunsten manipuliert und damit gegen Kartellrecht verstoßen zu haben. Auch die Deutsche Bank war an den illegalen Absprachen beteiligt und hat sich der EU-Kommission und der Schweizer Wettbewerbsaufsicht als Kronzeugin zur Verfügung gestellt, wie Insider erklärten.
Die Kartellbehörden ermitteln auch zu Manipulationen des Euro-Zinssatzes Euribor und anderen internationalen Geldmarktsätzen. Unternehmen, die ihre Kartellverbündeten bei den Behörden verpfeifen, wird zur Belohnung eine drohende Geldbuße ganz oder teilweise erlassen. Nachfolgend ein Überblick über die Kronzeugenregelung in der EU:
Kartellstrafen:
Kartellstrafen sind nicht nur ein großer Schaden für das Ansehen eines Unternehmens, sie können die Sünder auch finanziell empfindlich treffen. Mit bis zu zehn Prozent des einschlägigen Umsatzes bestraft die EU-Wettbewerbsaufsicht Firmen, die zur Beschränkung des Wettbewerbs und zum Schaden der Kunden mit ihren Konkurrenten etwa Preise abgesprochen oder Märkte aufgeteilt haben.
Straferlass:
In den Genuss des vollständigen Straferlasses kommt nur der Kartellverräter, der sich als erstes der Behörde offenbart. Die Informationen müssen der EU-Kommission entweder eine ausreichende Grundlage liefern, um die am Kartell beteiligten Firmen zu durchsuchen und Beweismaterial für einen Verstoß gegen Kartellrecht sicherzustellen. Auch winkt der Bußgelderlass, wenn die gelieferten Informationen selbst schon das rechtswidrige Vorgehen beweisen. Der "Whistleblower" darf die anderen Kartellbeteiligten nicht warnen.
Kronzeuge:
Der Kronzeuge muss das Kartell genau beschreiben. Ziele und Aktivitäten wie heimliche Treffen zu Absprachen, die geografische Ausdehnung und die Dauer des Kartells sind gefragt. Der Informant muss eine Schätzung des betroffenen Marktvolumens abgeben. Auch sind Namen und Anschriften aller beteiligten Personen und Firmen zu offenbaren.
Wettberwerbshüter:
Die Wettbewerbshüter setzen darauf, dass die Kronzeugenregel die Firmen dazu animiert, aus dem Kartell auszusteigen und es zu verraten. So heizt sie den Wettlauf darum, sich als erstes vom Saulus zum Paulus zu wandeln, durch die sogenannte Marker-Regelung an: Auch wenn der Kartellverräter noch keine ausreichend stichhaltigen Beweise liefern kann, wird er als erster Informant registriert. Er bekommt dann eine kurze Frist, um die fehlenden Unterlagen zu beschaffen.
Strafnachlass:
Doch auch wer als zweiter reuiger Sünder die EU-Kommission aufsucht, kann sich zumindest noch einen Strafnachlass sichern. Das ist möglich, so lange die Behörde noch keine ausreichenden Beweise für Durchsuchungen verdächtiger Firmen hat. Wie hoch die Ermäßigung ist, hängt von der Qualität der gelieferten Informationen ab. Das erste Unternehmen, das Beweismittel mit "erheblichem Mehrwert" vorlegt, kann mit einem "Rabatt" von 30 bis 50 Prozent rechnen. Der zweite muss 20 bis 30 Prozent weniger Geldbuße zahlen, jeder weitere Informant kann noch einen Nachlass von 20 Prozent erwarten. (Reuters)
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