16.07.12

Zinsskandal

Deutsche Bank handelt Kronzeugenstatus aus

Im Zusammenhang mit dem Libor-Skandal ist die Deutsche Bank in EU und Schweiz Kronzeuge. US-Justiz bereitet laut Medien Klagen vor.

Foto: dpa/DPA
Deutsche Bank in Frankfurt
Im Zuge um die Zinsmanipulationen durch Großbanken hat sich die Deutsche Bank in der EU und in der Schweiz den Status eines Kronzeugen gesichert

Frankfurt/Main. In der Affäre um Zinsmanipulationen durch Großbanken hat sich die Deutsche Bank Insidern zufolge bei der EU und in der Schweiz den Status eines Kronzeugen gesichert. Mit der bereits im vergangenen Jahr ausgehandelten Regelung bekomme Deutschlands größtes Geldhaus im Falle einer möglichen Strafe einen Nachlass, sagten zwei Personen aus dem Umfeld der Bank am Sonntag.

Sie gehe jedoch nicht mit einem Schuldeingeständnis im Skandal um die Manipulation den Londoner Interbankenzins (Libor) einher. Andere in den Skandal verstrickte Banken wie etwa die Schweizer UBS haben in verschiedenen Ländern ebenfalls Kronzeugenstatus erhalten. Die "New York Times" berichtete am Wochenende, das US-Justizministerium bereite in der Affäre Strafverfahren gegen mehrere Banken und einige ihrer Angestellten vor.

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Über die Kronzeugenregelung für die Deutsche Bank hatte auch der "Spiegel" berichtet. Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte sich nicht zu der Angelegenheit äußern.

Einer ganzen Reihe von internationalen Großbanken – darunter auch JPMorgan, Societe Generale und HSBC - wird vorgeworfen, von 2005 bis 2009 den Londoner Interbankenzins mit falschen Angaben zu ihren Gunsten manipuliert zu haben. Der Libor wird einmal täglich ermittelt und zeigt an, zu welchen Konditionen sich die Institute untereinander Geld leihen. Er basiert auf individuellen Angaben der Banken und dient als Referenz für Kredite an Unternehmen, Privatpersonen und weitere Finanztransaktionen in einem Volumen von 360 Billionen Dollar. Ein Untersuchungsausschuss des Parlaments in London befasst sich derzeit mit der Aufklärung des Skandals und der Frage, wie viel die Aufseher von den Zinsmanipulationen wussten.

Als erstes Geldhaus hatte Barclays Fehlverhalten einiger Händler eingeräumt. Die britische Großbank wurde von Behörden in den USA und Großbritannien zu einer Strafe von einer halben Milliarde Dollar verdonnert, die Führungsspitze musste gehen. Die Einigung schützt die Händler der Bank aber nicht vor Strafverfolgung.

Die "New York Times" berichtete unter Berufung auf US-Regierungsmitarbeiter, es seien auch Händler von Barclays unter den Einzelpersonen, gegen die das Justizministerium ermittle. Die US-Behörden rechneten zudem damit, noch in diesem Jahr mindestens eine Bank anzuklagen. Einige Finanzinstitute, darunter mindestens zwei europäische Geldhäuser, arbeiteten bereits an Vergleichen, schrieb die Zeitung weiter.

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Die Libor-Ermittlungen könnten für die Behörden ein Schlüsselmoment sein, um die Großbanken für ihre Verfehlungen im Zuge der Ende 2007 ausgebrochenen Finanzkrise zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings seien die Ermittlungen ungewöhnlich komplex. Sie könnten sich daher über Jahre hinziehen und mit Vergleichen beigelegt werden anstatt in Anklagen zu münden.

Nach Ansicht der Barclays-Spitze wird die Rolle der britischen Bank in dem Skandal mit dem Bekanntwerden weiterer Details über die Verwicklungen anderer Geldhäuser noch "ins rechte Licht gerückt werden". Zwar hätten Kunden, Aktionäre und Aufsichtsbehörden das Recht, enttäuscht zu sein, schrieb das Führungsgremium der Bank an die Mitarbeiter. Strategie und Geschäftsmodell der Bank seien jedoch vor den jüngsten Ereignissen richtig gewesen und seien dies auch heute noch. Nun müsse der Ruf des Geldhauses wiederhergestellt werden.

Insidern zufolge gibt Barclays wegen des Libor-Skandals seinen Einfluss auf den Interbankenzins in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) auf. Das Institut habe die Notenbank der VAE über den geplanten Schritt informiert, sagten drei Branchenvertreter Reuters am Sonntag. Barclays gehört zu insgesamt zwölf Banken, mit deren Angaben täglich der Interbankenzinssatz der Emirate ermittelt wird. Die Bank steht bislang aber nicht im Verdacht, auch den Eibor ("Emirates Interbank Offered Rates") manipuliert zu haben. Barclays und die Zentralbank der VAE lehnten eine Stellungnahme ab. (Reuters/abendblatt.de)

Kronzeugen in Kartellverfahren hoffen auf Milde
Mehr als ein Dutzend Banken stehen unter dem Verdacht, den Londoner Geldmarktzins Libor zu ihren Gunsten manipuliert und damit gegen Kartellrecht verstoßen zu haben. Auch die Deutsche Bank war an den illegalen Absprachen beteiligt und hat sich der EU-Kommission und der Schweizer Wettbewerbsaufsicht als Kronzeugin zur Verfügung gestellt, wie Insider erklärten.
Die Kartellbehörden ermitteln auch zu Manipulationen des Euro-Zinssatzes Euribor und anderen internationalen Geldmarktsätzen. Unternehmen, die ihre Kartellverbündeten bei den Behörden verpfeifen, wird zur Belohnung eine drohende Geldbuße ganz oder teilweise erlassen. Nachfolgend ein Überblick über die Kronzeugenregelung in der EU:
Kartellstrafen:
Kartellstrafen sind nicht nur ein großer Schaden für das Ansehen eines Unternehmens, sie können die Sünder auch finanziell empfindlich treffen. Mit bis zu zehn Prozent des einschlägigen Umsatzes bestraft die EU-Wettbewerbsaufsicht Firmen, die zur Beschränkung des Wettbewerbs und zum Schaden der Kunden mit ihren Konkurrenten etwa Preise abgesprochen oder Märkte aufgeteilt haben.
Straferlass:
In den Genuss des vollständigen Straferlasses kommt nur der Kartellverräter, der sich als erstes der Behörde offenbart. Die Informationen müssen der EU-Kommission entweder eine ausreichende Grundlage liefern, um die am Kartell beteiligten Firmen zu durchsuchen und Beweismaterial für einen Verstoß gegen Kartellrecht sicherzustellen. Auch winkt der Bußgelderlass, wenn die gelieferten Informationen selbst schon das rechtswidrige Vorgehen beweisen. Der "Whistleblower" darf die anderen Kartellbeteiligten nicht warnen.
Kronzeuge:
Der Kronzeuge muss das Kartell genau beschreiben. Ziele und Aktivitäten wie heimliche Treffen zu Absprachen, die geografische Ausdehnung und die Dauer des Kartells sind gefragt. Der Informant muss eine Schätzung des betroffenen Marktvolumens abgeben. Auch sind Namen und Anschriften aller beteiligten Personen und Firmen zu offenbaren.
Wettberwerbshüter:
Die Wettbewerbshüter setzen darauf, dass die Kronzeugenregel die Firmen dazu animiert, aus dem Kartell auszusteigen und es zu verraten. So heizt sie den Wettlauf darum, sich als erstes vom Saulus zum Paulus zu wandeln, durch die sogenannte Marker-Regelung an: Auch wenn der Kartellverräter noch keine ausreichend stichhaltigen Beweise liefern kann, wird er als erster Informant registriert. Er bekommt dann eine kurze Frist, um die fehlenden Unterlagen zu beschaffen.
Strafnachlass:
Doch auch wer als zweiter reuiger Sünder die EU-Kommission aufsucht, kann sich zumindest noch einen Strafnachlass sichern. Das ist möglich, so lange die Behörde noch keine ausreichenden Beweise für Durchsuchungen verdächtiger Firmen hat. Wie hoch die Ermäßigung ist, hängt von der Qualität der gelieferten Informationen ab. Das erste Unternehmen, das Beweismittel mit "erheblichem Mehrwert" vorlegt, kann mit einem "Rabatt" von 30 bis 50 Prozent rechnen. Der zweite muss 20 bis 30 Prozent weniger Geldbuße zahlen, jeder weitere Informant kann noch einen Nachlass von 20 Prozent erwarten. (Reuters)
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