Die neuen EU-Regeln beziehen sich vor allem auf Inhaltsstoffe, die von vielen Verbrauchern schlecht vertragen werden. Folgende Allergene lösen 90 Prozent aller Lebensmittelunverträglichkeiten aus und sind deshalb seit dem 13. Dezember kennzeichnungspflichtig: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pekannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l, Lupinen und Weichtiere.