Essen. Der frühere Spitzenmanager Thomas Middelhoff kommt nicht auf freien Fuß. Es bestehe weiter Fluchtgefahr, teilte das Landgericht Essen am Donnerstag mit. Daher bleibe er in Untersuchungshaft. Gründe dafür seien die Verurteilung des 61-Jährigen zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe und weitere laufende Ermittlungsverfahren. Zudem sei Middelhoffs finanzielle Lage unklar. Daran hätten auch zwischenzeitlich eingereichte Unterlagen nichts geändert. Eine Kaution, mit der ein Haftbefehl gegen Auflagen ausgesetzt werden könnte, habe Middelhoff nicht angeboten. Sein Anwalt Winfried Holtermüller äußerte sich nicht.

Der ehemalige Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor und des Medienunternehmens Bertelsmann war Freitag vor einer Woche vom Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt und noch im Gerichtssaal festgenommen worden. Richter Jörg Schmitt hat Untersuchungshaft für den Ex-Manager angeordnet, der seinen Hauptwohnsitz in Frankreich hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 61-Jährige der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig sei. Der Manager habe in 26 Fällen ganz oder überwiegend privat veranlasste Flüge mit Charterjets und Hubschraubern zu Unrecht dem Arcandor-Konzern in Rechnung gestellt. Auch eine Festschrift für den Middelhoff-Mentor Mark Wössner sei fälschlich vom Unternehmen bezahlt worden. Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferte das Gericht auf gut 500.000 Euro.

Das Urteil des Landgerichts Essen ist noch nicht rechtskräftig. Holtermüller hat angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen. Hierfür hat er noch bis heute um Mitternacht Zeit. Der Fall könnte dann vor dem Bundesgerichtshof landen. Gegen die Haftentscheidung des Landgerichts Essen kann Middelhoff auch Beschwerde einreichen. Dann liegt die Entscheidung über eine weitere Untersuchungshaft beim Oberlandesgericht Hamm.