Hafenverband UVHH hält die bestehenden Hürden vor Gericht für überwindbar. Umweltschützer widersprechen

Hamburg. Von zwei Gerichten hängt es derzeit ab, ob Hamburg und der Bund die Fahrrinne der Unterelbe stellenweise vertiefen und verbreitern dürfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss erklären, wie streng das europäische Gewässerrecht auszulegen ist. Diese Grundsatzentscheidung des höchsten europäischen Gerichts fällt voraussichtlich im Frühjahr 2015. Mit Blick darauf muss dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden, ob die geplante Fahrrinnenanpassung der Elbe rechtlich zulässig ist. Das sind zwei juristisch hohe Hürden. Dennoch ist die Hamburger Hafenwirtschaft überzeugt, dass die aus ihrer Sicht zwingend nötige Anpassung des Wasserweges erlaubt werden wird. „Die Fahrrinnenanpassung wird kommen. Die Frage ist nur, wann“, sagte Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg (UVHH) bei einer Podiumsdiskussion der Tageszeitung „taz“ im Kulturhaus 73 in Eimsbüttel.

Ebenso dezidiert widersprach der Vorsitzende des Umweltverbandes Nabu Hamburg, der frühere Hamburger Umweltsenator Alexander Porschke: „Die Verbreiterung und Vertiefung der Unterelbe wird, zumindest in der derzeit so geplanten Form, nicht kommen.“ Der Nabu und die Umweltorganisation BUND hatten, unterstützt vom WWF, das Großprojekt vor dem Bundesverwaltungsgericht 2012 beklagt und einen Baustopp erreicht. Nach einer fünftägigen Anhörung um Juli entschied das Gericht am 2. Oktober, zunächst die grundsätzliche Klärung des EuGH zum Gewässerrecht abzuwarten. Um diese Auslegung hatte das Leipziger Gericht den EuGH bereits 2013 in einem parallelen Verfahren zur Vertiefung der Unter- und Außenweser gebeten.

Mit dem EuGH-Spruch muss das Bundesverwaltungsgericht das Planverfahren zur Elbe abschließend bewerten. Neben der unklaren europäischen Rechtslage hatten die Bundesrichter im Oktober darauf verwiesen, dass das Planverfahren mehrere Mängel aufweise. Diese seien allerdings „behebbar“.

Bonz sagte, bei der Elbvertiefung und -verbreiterung gehe es darum, Hamburg für die größten Schiffe nautisch sicher und wirtschaftlich sinnvoll erreichbar zu halten. „Wenn wir 40.000 Kernarbeitsplätze im Hafen und die hohen Sozialstandards bei den Unternehmen dort bewahren wollen, ist die Fahrrinnenanpassung absolut unverzichtbar.“ Porschke hielt dagegen: „Die geplante Erweiterung der Fahrrinne ist ein schwerer Eingriff in die Umwelt, der schwerste derartige seit 200 Jahren. Wir befürchten, dass die Unterelbe dann ökologisch kippt, wie es an der Ems bereits geschehen ist.“ Kapitän Ben Lodemann, Ältermann der Lotsenbrüderschaft Elbe, warb hingegen ebenfalls für eine Anpassung der Unterelbe an die wachsenden Schiffsgrößen vor allem im Containerverkehr: „Je größer die Schiffe werden, desto mehr schrumpfen die Sicherheitsmargen, die wir aus nautischer Sicht bei der Tiefe und Breite der Fahrrinne zwingend brauchen. Sie sind bereits sehr klein.“

Auch Hamburgs führender Hafenlogistikkonzern HHLA rechnet mit einem aus Sicht der Hafenwirtschaft positiven Ausgang des mehrjährigen Rechtsstreits. „Ich gehe fest davon aus, dass die Fahrrinnenanpassung kommen wird. Vor allem die Verbreiterung der Fahrrinne hat wegen der wachsenden Zahl immer breiterer Schiffe stark an Bedeutung gewonnen“, sagte Thomas Lütje, Geschäftsführer des Unternehmens HHLA Container Terminals, beim 10. Hamburger Hafentag am Freitag in der Handelskammer.

Auf der 130 Kilometer langen Strecke zwischen Hamburg und der Deutschen Bucht soll die Elbfahrrinne auf netto neun Kilometern um zumeist einen Meter vertieft werden. Zwischen Wittenbergen und Wedel ist zudem eine Verbreiterung der Fahrrinne von 300 auf 385 Meter geplant.