Hamburg/Brüssel. Hamburgs Hafenverwaltung droht Ärger von der EU-Kommission. Die Wettbewerbshüter aus Brüssel stellen das Geschäftsmodell der Hamburg Port Authority (HPA) auf den Prüfstand. Dabei geht es um Einnahmen und Ausgaben der Hafenverwaltung sowie deren Versteuerung. Die EU-Beamten wollen klären, ob die HPA gegen das Beihilferecht verstößt. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Abendblatt vorliegt. Sollte die EU die Geschäftspraxis der HPA rügen, müsste die gesamte Hafenverwaltung neu strukturiert werden. Im schlimmsten Fall droht Deutschland ein Bußgeldverfahren.

Hintergrund: Die EU verfolgt das Ziel, die Seehäfen für den Wettbewerb zu öffnen. Über das Steuerrecht will sie die Häfen zu mehr Transparenz zwingen. Die HPA ist für ihre hoheitlichen Aufgaben von Körperschafts- und Gewerbesteuern befreit, übernimmt aber – ohne Ertragssteuern zu zahlen – auch Aufgaben, für die Privatunternehmen infrage kommen.

In dem Brief verlangt die Generaldirektion Wettbewerb detaillierte Auskünfte über Einnahmen der HPA aus Hafengeldern und Pachtverträgen. Des Weiteren sollen Steuererklärungen mit allen Angaben nach Brüssel übersandt werden. Da die HPA eigene Verluste durch finanzielle Hilfe von der Stadt decken kann, will die EU vom Senat wissen, ob diese Praxis mit dem Beihilferecht vereinbar ist.