Das Landgericht Hamburg verurteilte das Geldinstitut dazu, einem Anleger 44.500 Euro Schadenersatz zu zahlen. Er hatte sich im Jahr 2004 über einen geschlossenen Fonds an dem Rohöltanker “Margara“ beteiligt.

Hamburg. In erster Instanz ist es einem Anleger gelungen, Schadenersatz wegen eines Schiffsfonds von dem traditionsreichen Bankhaus M.M.Warburg & CO zu erstreiten. Das Landgericht Hamburg verurteilte das Geldinstitut dazu, einem Anleger 44.500 Euro Schadenersatz zu zahlen (Aktenzeichen: 302 O 356/12). Er hatte sich im Jahr 2004 über einen geschlossenen Fonds an dem Rohöltanker „Margara“ beteiligt. Die Anlage, aufgelegt vom Hamburger Fondsanbieter Hansa Hamburg Shipping, versprach Renditen von bis zu 20 Prozent. Doch mit der Wirtschaftskrise 2008 bekam das Schiff Probleme wie viele andere auch.

Das Bankhaus hatte an der Vermittlung des Fonds gut verdient. Im konkreten Fall erhielt es 14 Prozent. Ein Prozent vom Kunden und weitere 13 Prozent vom Fondsanbieter. „Üblich waren sogar 18 Prozent“, sagt Rechtsanwalt Oliver Rosowski von Hahn Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Im Beratungsgespräch hatte der Kunde aber den üblichen Ausgabeaufschlag für solche Fonds von fünf Prozent heruntergehandelt. Er zahlte deshalb nur ein Prozent. Nach Angaben seines Anwalts hatte der Kunde keine Kenntnis von den übrigen Provisionszahlungen an die Bank. Die Richter kamen zu der Einschätzung, dass es bei der Beratung zu einer Pflichtverletzung durch die Bank gekommen sei. Da sie nicht über weitere Provisionen aufklärte, obwohl es dem Kunden erkennbar auf die Höhe der Vermittlungsvergütung ankam, durfte der Kläger darauf vertrauen, dass die Bank vom Fondsanbieter keine weitere Provision bekam, heißt es laut Kanzlei in der Urteilsbegründung.

Die Hamburger Richter stützen sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nachdem die Kunden über die Höhe der Rückvergütungen aufgeklärt werden müssen. Nur so können sie abschätzen, welches wirtschaftliche Interesse die Bank an dem Verkauf der Finanzprodukte hat. Die Banken beklagen, dass dieser Grundsatz von Anlegeranwälten ausgenutzt werde, um Schadenersatz durchzusetzen, obwohl die Kunden die Risiken der Anlage kannten. „Wir haben gegen das Urteil Berufung eingelegt“, sagte ein Sprecher der Bank.