MCP Capital und Ownership müssen Kunden entschädigen

Hamburg. Nach den Banken müssen jetzt auch Hamburger Fondsanbieter mit hohen Schadenersatzzahlungen für fehlgeschlagene Investments ihrer Kunden rechnen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) verurteilte die Treuhandgesellschaft des Emissionshauses Ownership zu Schadenersatz in Höhe von rund 52.000 Euro an eine Anlegerin, die sich Anfang 2009 an dem Schiffsfonds Reederei M. Lauterjung beteiligt hatte (Az.: 13 U 15/11).

Die Anlage in einem Mehrzweckfrachter mit einer Stellfläche für 390 Standardcontainer erwies sich als Fehlinvestment. Das Schiff wurde nicht rechtzeitig fertig. Der Reeder, der das Schiff für mindestens fünf Jahre nutzen wollte, trat daraufhin vom Vertrag zurück. Nach Angaben des Fondsanbieters ist das Schiff bis heute nicht zum Einsatz gekommen.

Anleger hätten über neue Marktlage informiert werden müssen

„Wir haben eine sogenannte Prospekthaftungsklage angestrengt, weil es aufgrund der Einbrüche am Schiffsmarkt im Zuge der Finanzkrise einen Prospektnachtrag hätte geben müssen, der für die Anleger die veränderte Lage beschreibt“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, der die Anlegerin vertritt. Der Verkaufsprospekt hatte die Lage der Schifffahrt mit Datenmaterial aus dem Jahr 2007 noch sehr positiv beschrieben. Vor dem Landgericht Hamburg scheiterte die Anlegerin mit ihrer Schadenersatzklage, weil sie sich für den Verkaufsprospekt nicht weiter interessiert hatte. Für das OLG war dieser Umstand nicht entscheidend.

Für die Prospekthaftung komme es nicht darauf an, ob der Anleger den Prospekt vor seiner Anlageentscheidung überhaupt zur Kenntnis genommen hat. Auf Basis eines Gutachtens kam das Gericht zu der Einschätzung, dass der Fondsanbieter über die gravierend verschlechterte Marktlage hätte informieren müssen.

Das ist bemerkenswert an diesem Urteil, denn eine solche Auslegung dürfte für viele Fonds gelten, die noch in Boomzeiten aufgelegt und bis in die Finanzkrise hinein verkauft wurden. Ownership hält die Aufklärungspflichten für zu weitgehend, da es bei dem konkreten Schiffstyp keinen Verfall der Charterraten gegeben habe. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Ownership kann nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.

Auch der Hamburger Fondsanbieter MPC Capital AG wurde im Zuge einer Prospekthaftungsklage vom Landgericht Hamburg zur Zahlung von rund 217.000 Euro an einen Anleger verurteilt. „Gegen das Urteil haben wir Berufung beim OLG eingelegt“, sagt ein Firmensprecher. Es geht um den Sachwert Rendite-Fonds Indien. Bei dem Plan, in Indien Immobilienprojekte zu verwirklichen, gab es viele Hindernisse und Rechtsstreitigkeiten. Demnächst sollen die Anleger darüber entscheiden, ob die erworbenen Grundstücke wieder verkauft oder die ursprünglichen Pläne weiterverfolgt werden sollen.