Hamburg . Die Bundesnetzagentur hat gegen den Geschäftsführer der unter der Marke Care Energy auftretenden Hamburger Unternehmensgruppe ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro verhängt. Die Firma wird beschuldigt, sie sei der Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie bei der Netzagentur nicht nachgekommen. Wer Haushaltskunden beliefert, muss die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom bezahlen. Und das kostet Geld, das Care Energy derzeit nicht überweist.

Das Unternehmen selbst bezeichnet sein Geschäftsmodell als Contracting, also als Rundumversorgung der Kunden. Eine sogenannte Nutzenergie in Form von Licht, Kraft, Wärme und Kälte werde an die Verbraucher geliefert, so Sprecher Marc März.

Laut Netzagentur hat sich aber herausgestellt, dass es sich bei dem Unternehmen um einen Stromvertrieb handele. Bei Care Energy kauft die Vertriebsparte mk Energy Ökostrom ein. Die Schwesterfirma mk Grit (Netz) wandelt den Strom unter anderem in Licht um. "Wir werden uns sowohl gegen das Bußgeld als auch gegen den Bescheid juristisch zur Wehr setzen", sagte Firmenchef Martin Kristek.

Die Behörde verlangt von Care Energy, sich umgehend bei der Bundesnetzagentur als Versorger von Haushaltskunden anzumelden.