Lebensmittelkonzern kann „Becel pro.activ” weiter als cholesterinsenkendes Lebensmittel bewerben. Hamburger Gericht weist Klage ab.
(abendblatt.de)
Lebensmittelkonzern kann „Becel pro.activ” weiter als cholesterinsenkendes Lebensmittel bewerben. Hamburger Gericht weist Klage ab.
(abendblatt.de)
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen