Hamburg. Die Hamburger Kaffee- und Einzelhandelskette Tchibo ist mit ihrer Berufung gegen das Verbot der Versicherungsvermittlung gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wies den Antrag des Unternehmens gegen das Urteil des Landgerichts der Hansestadt zurück, berichtet der Brancheninformationsdienst "versicherungstip" am Mittwoch. Das Landgericht hatte im April 2010 entschieden, dass die Tchibo Direct GmbH keine Versicherungen mehr über ihr Internetportal vermitteln darf. Tchibo kann jedoch noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen (Az.: OLG Hamburg 5 U 79/10).