22.11.12

EuGH-Urteile

Fluggastrechte bei Flugausfall und Kofferverlust

Wenn der Flug verspätet abhebt oder das Gepäck verschwindet, ist der Urlaub oft gelaufen. Die Ansprüche von Passagieren im Überblick.

Foto: dapd
Passagiere
Wenn der Flug sich verspätet oder der Koffer verschwindet, haben Passagiere Anspruch auf Schadenersatz

Luxemburg/Hannover. Für viele Menschen zählt der Urlaub zu denn alljährlichen Highlights. Ärgerlich nur, wenn das Gepächstück verloren geht oder beschädigt ankommt, sich der Flieger verspätet oder sogar ganz ausfällt. Doch Passagiere sind nicht ohne Rechte.

Wie diese Rechte im Detail aussehen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg in zwei Urteilen im Detail noch einmal geklärt (Urteil in der Rechtssache C-139/11, Urteil in der Rechtssache C-410/11). Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wann bekomme ich Geld zurück?

Laut der EU-Verordnung 261/2004 steht Fluggästen eine Ausgleichszahlung zu, wenn ihr Flug kurzfristig storniert wurde oder sie wegen Überbuchung nicht einsteigen konnten. Nach geltender Rechtsprechung ist die Verordnung auch bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden anzuwenden.

Welche Flüge fallen unter die Verordnung?

Abgedeckt sind von der Verordnung laut Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg alle Flüge, die in der EU starten sowie Flüge in die EU mit Airlines, die ihren Sitz in der EU haben. Fliege ich also zum Beispiel von Deutschland in die Türkei, bekomme ich bei einer Verspätung oder Annullierung auf jeden Fall Geld. Fliege ich von der Türkei nach Deutschland, hängt es von der Airline ab: Lufthansa muss zahlen, Turkish Airlines nicht.

Wie viel Geld bekomme ich?

Das hängt von der Flugstrecke ab. Bei allen Flügen bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern 400 Euro, bei Flügen über 3500 Kilometer 600 Euro. Die Beträge halbieren sich bei einer Annullierung oder Überbuchung, wenn die Airline eine zeitnahe Ersatzbeförderung anbietet – das heißt, dass sich die Ankunft je nach Entfernung nicht mehr als zwei bis vier Stunden verzögert.

Wann muss die Airline nicht zahlen?

Fluggesellschaften müssen nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen. Das kann zum Beispiel bei extremen Wetterverhältnissen zutreffen oder auch bei einer Sperrung des kompletten Luftraums – wie bei der Vulkanaschewolke 2010 über Island. Die Rechtslage bei Streiks ist Degott zufolge dagegen unklar. Wann genau außergewöhnliche Umstände vorliegen, müssen immer wieder Gerichte entscheiden.

Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich meine Ansprüche anmelden muss?

Dazu hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden, dass das nationale Recht gilt. In Deutschland sieht es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover eine Frist von drei Jahren ab Jahresende vor. Sprich: Wer im November geflogen ist, hat ab dem 31. Dezember drei Jahre Zeit, um seine Ansprüche anzumelden.

Welche Rechte stehen mir noch zu?

Müssen Passagiere am Flughafen länger warten, stehen ihnen laut EU-Verordnung Essen und Getränke zu. In der Regel verteilen die Fluggesellschaften laut Fischer-Volk dabei Gutscheine. Gestrandete Passagiere haben außerdem Anspruch darauf, auf Kosten der Airline zu telefonieren sowie Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Anzahl ist genau geregelt: Laut EU-Verordnung sind es zwei Telefonate oder zwei Faxe oder zwei E-Mails. Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht laut Fischer-Volk eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Koffer weg ist?

Bleibt der Koffer auch nach intensiven Nachforschungen der Fluggesellschaft verschwunden, steht dem Fluggast Schadenersatz zu. Gleiches gilt bei Beschädigungen. Dazu muss er auflisten, welche Gegenstände sich im Koffer befunden haben und welchen Wert diese hatten. "Idealerweise kann ich dazu Kaufbelege vorweisen", erklärt Degott. Häufiger Streitpunkt zwischen Airline und Fluggast ist, wie hoch der Zeitwert der Gegenstände ist. Bei Fragen rund um Gepäckverlust tritt nicht die EU-Verordnung in Kraft, sondern das Montrealer Abkommen, dem unter anderem alle EU-Staaten und die USA beigetreten sind.

Gibt es einen Höchstbetrag, den ich ersetzt bekomme?

Ja, dieser wird mit sogenannten Sonderziehungsrechten beschrieben, deren Wert sich nach mehreren Währungen richtet. Die Obergrenze liegt bei 1131 Sonderziehungsrechten, das entspricht aktuell rund 1345 Euro. Schmuck oder Wertgegenstände sollten deshalb laut Degott nicht im normalen Gepäck transportiert, sondern separat bei der Airline angemeldet werden. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Airlines den Schadenersatz pro Person zahlen müssen. Wenn sich Reisende also einen Koffer teilen, hat jeder einzelne Anspruch auf Entschädigung. Er muss dann aber beweisen, dass sich eigene Gegenstände in fremden Koffern befanden.

Muss mir die Airline kurzfristig für den Urlaub Ersatz stellen?

Niemand muss seinen Urlaub ohne Zahnbürste und Badehose verbringen. Laut Degott stellen die Airlines dem Urlauber für die ersten Ersatzbeschaffungen meist Geld zur Verfügung. Tun sie dies nicht, darf der Urlauber die Kosten später zurückfordern. Dabei gilt jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wer sich bei einem Badeurlaub also zwei neue Designeranzüge als kurzfristigen Ersatz kauft, könnte Probleme bei der Erstattung bekommen. Ist er jedoch auf einer Luxuskreuzfahrt, wäre die Anschaffung eventuell gerechtfertigt.

Verlorenes Fluggepäck

Weltweit gehen täglich fast 90.000 Koffer im Flugverkehr verloren, in Europa sind es rund 10.000.

Damit erreicht etwa ein Prozent der Gepäckstücke nicht pünktlich seinen Besitzer am Zielort.

In jedem zweiten Fall geht das Gepäck bei Anschlussflügen verloren.

Nach Angaben des Luftverkehrs-Netzwerkes Sita kamen 2011 weltweit knapp 26 Millionen Koffer und Taschen nicht ordnungsgemäß ans Ziel (2007 waren es noch insgesamt 42,4 Millionen).

Allein bei der Lufthansa betrifft das jährlich rund 800.000 Gepäckstücke. Etwa 40.000 davon können auch nach intensiver Nachforschung keinem Fluggast zugeordnet werden und landen bei der Gepäckversteigerung. (dpa)

Die Favoriten unseres Homepage-Teams
Fussball
22.05.13HSV
Aus für Arnesen offiziell - Schmadtke neuer Favorit

Der HSV-Aufsichtsrat hat die Entlassung des Sportchefs beschlossen. Nachdem Andreas Rettig absagte, ist nun Jörg Schmadtke neuer Favorit auf den Posten. mehr...


2011 sicherte sich das ZDF-„heute-journal“ mit Claus Kleber die Zukunft: „heute journal plus“ ist die Internetvariante des Nachrichtenmagazins
22.05.13Kollegenschelte
Claus Kleber lästert über die "Tagesschau"

Der Chef des "heute-journals", Claus Kleber, und Ex-"Tagesthemen"-Moderator Ulrich Wickert halten das Konzept der "Tageschau" für veraltet. Junge Leute brauchen die Sendung so nicht, finden sie. mehr...


Abgeblasen. Das Verteidigungsministerium hat die Entwicklung des Dronenprojekts „Euro Hawk“ gestoppt. Der Schaden geht in die Milliarden
22.05.13Euro Hawk
Ein Problem, so groß wie die Elbphilharmonie

Der Verteidigungsminister bricht sein Schweigen zum gescheiterten Drohnenprojekt Euro Hawk und verspricht Transparenz. Doch die verlorenen Millionen der Steuerzahler bringt das nicht zurück. mehr...

Menschenleeres Freibad
22.05.13Wetter
Schietwetter: Freibäder machen schon wieder dicht

Die Anlagen in Hamburg leiden unter dem anhaltenden schlechten Wetter. Die Feuerwehr rückte zu rund 100 Einsätzen aus, um vollgelaufene Keller und überflutete Straßen abzupumpen. In Winterhude lief… mehr...

Alles über Ihre Straße

Top-Videos
Sport
Wer wird neuer Sportchef beim HSV?

Wer wird neuer Sportchef beim HSV?mehr »

Top Bildergalerien mehr
Hamburg

Starkregen verursacht zahlreiche Schäden

Offiziell eingeweiht

Bildungszentrum in Wilhelmsburg eröffnet

Monster-Tornado in Oklahoma

Handball

HSV Hamburg schlägt die Füchse Berlin

tb_top_arbeitgeber.jpg
Hamburgs Beste Arbeitgebe…

Erfahren Sie hier mehr über die Preisträger 2013!mehr

tb_umweltp.gif
UmweltPartnerschaft

Lernen Sie hier die UmweltPartner in Hamburg kennen!mehr

Highlights
tb_hh_mahjong100.jpg
Mahjong

Spielen Sie mit!mehr

rb_wetter_926045a.jpg
Wetter in Hamburg

Der aktuelle Wetterbericht mit Karte und Vorhersagemehr

rb_stadtplan_926042a.jpg
Stadtplan Hamburg

Mit dem Hamburger Stadtplan Adresse und Orte findenmehr