Hamburger und Düsseldorfer streiten um Werbeanzeigen

Hamburg. Das Geschäft kennt wohl jeder Hamburger: Gleich am Eingang zur Mönckebergstraße präsentiert Peek & Cloppenburg (P&C) Mäntel und Kleider, Pullover, Jeans und Cordhosen. Gediegen ist die Mode, hanseatisch zurückhaltend. Ein ganz ähnliches Geschäft gibt es auch in der Düsseldorfer Innenstadt. Viele gleiche Marken, vielleicht einen Tick exklusiver und etwas frecher präsentiert.

Was aber die wenigsten Kunden wissen: Die beiden Geschäfte gehören nicht zum selben Konzern, sondern zu zwei rechtlich und wirtschaftlich komplett unabhängigen Unternehmen. Ähnlich wie das Discountimperium der beiden Aldi-Brüder Theo und Karl Albrecht ist die Welt von Peek & Cloppenburg schon seit Jahrzehnten geteilt. In Hamburg regieren die öffentlichkeitsscheuen Nachfahren der einstigen Unternehmensgründer, James Cloppenburg und Felix Schröder. Im Süden und Westen steht hingegen der nicht weniger zurückhaltende Harro Uwe Cloppenburg an der Spitze, gern auch das Phantom der deutschen Oberbekleidung genannt.

Grün sind sich die beiden Zweige der ursprünglichen Gründerfamilie schon längst nicht mehr. Seit Jahren tobt ein Rechtsstreit zwischen den Unternehmen, der gestern sogar den Bundesgerichtshof beschäftigte. Die Düsseldorfer hatten in überregionalen Zeitungen und Modezeitschriften für ihre Artikel geworben. Unter dem Firmennamen stand zu lesen, dass diese Angebote nur in Läden des Düsseldorfer Unternehmens zu haben seien, die überwiegend im Süden der Republik liegen. Peek & Cloppenburg aus Hamburg sieht darin trotzdem eine Verletzung der Übereinkunft beider Häuser, da die Leser diese Unterscheidung nicht treffen könnten. Immer wieder fragten Kunden nach Kleidungsstücken aus der Düsseldorfer Werbung. "Das schadet uns", sagte der Klagevertreter.

Die Übereinkunft der beiden Unternehmen schreibt fest, dass sie nicht in das Gebiet des jeweils anderen eindringen. Die Hamburger fordern deshalb einen Werbestopp beziehungsweise klare Hinweise, dass diese Angebote nur in den Düsseldorfer Filialen gelten.

In der Verhandlung ließ der Senat durchblicken, dass er ein Werbeverbot ausschließt. "Es geht um das Wie", sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Die Vorgabe des Oberlandesgerichts Hamburg, das einen Hinweis in ähnlicher Größe wie die eigentliche Werbung fordert, beurteilte Bornkamm ebenfalls kritisch. "Das kommt ja fast einem Gebot gleich, eine völlig unattraktive Werbung zu gestalten."

Der Vertreter der Kläger aus Hamburg deutete an, wie er sich eine Lösung vorstellt: Die Düsseldorfer sollten ihren Namen ändern, denkbar wäre etwa "Peek & Cloppenburg Süd". Eine solche geografische Trennlinie ist allerdings - anders als bei den Aldi-Brüdern - kaum zu ziehen.

Ein Urteil will der Bundesgerichtshof am 24. Januar kommenden Jahres verkünden.