Köln. Piloten der Lufthansa müssen nach einem Gerichtsurteil weiterhin auch im Flughafenterminal ihre Dienstmützen tragen. Pilotinnen können dagegen selbst entscheiden, ob sie eine Kopfbedeckung tragen oder nicht. Damit war die Fluggesellschaft vor dem Kölner Landesarbeitsgericht (LAG) mit ihrer Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil erfolgreich. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sei der Gang zum Bundesarbeitsgericht zugelassen worden, sagte ein Gerichtssprecher.

Ein Pilot hatte mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gegen die Betriebsvereinbarung seines Arbeitgebers geklagt. Demnach sind nur Männer zum Tragen der Pilotenmütze im Flughafen verpflichtet.

Die Lufthansa argumentiert, dass "die Regelung dem historisch gewachsenen Erscheinungsbild ihrer Piloten entspreche und deshalb nicht Ausdruck einer unterschiedlichen Wertigkeit der Geschlechter sei". Der klagende Pilot war für einen Flug nach New York eingeteilt. Während der Flugvorbereitung hatte er die Mütze nicht bei sich gehabt und wurde daraufhin von dem Flug abgesetzt.