München. Bürger auf Wohnungssuche bekommen immer öfter einen Indexmietvertrag präsentiert, vor allem in Ballungsräumen. Schließen sie diesen ab, sind sie aber meist schlechter dran als mit einem "normalen" Mietvertrag, sagt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund. Denn eine Indexmiete ist an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt, also an den amtlichen Verbraucherpreisindex für alle privaten Haushalte. Die explodierenden Energiekosten treffen dann doppelt hart.

Die Mieter müssen nicht nur die ständig steigende zweite Miete, also vor allem höhere Heiz- und Stromkosten, schultern. Die immer neuen Teuerungswellen bei Benzin, Gas, Heizöl und Strom treiben zugleich auch ihre Grundmiete in die Höhe. Diese Posten beeinflussen maßgeblich die Höhe der Lebenshaltungskosten. So, wie sich der Index entwickelt, kann der Vermieter Jahr für Jahr die Miete anheben. Auch ohne Zustimmung des Mieters. Je stärker die Inflation in Deutschland also künftig nach oben geht, desto teurer wird die Wohnung.

"Das ist für Mieter nachteilig", sagt Wüstefeld. Wer einen klassischen Mietvertrag hat, bei dem die Miethöhe in der Regel von der ortsüblichen Vergleichsmiete abhängt, sei häufig besser dran. Denn die Nettokaltmiete steigt bundesweit zurzeit weniger drastisch als die Verbraucherpreise, die regelmäßig vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden ermittelt werden.

Während die Kaltmieten im Schnitt um moderate 1,6 Prozent pro Jahr nach oben gehen, stieg der Lebenshaltungsindex beispielsweise von August 2011 bis August dieses Jahres um 2,1 Prozent. Wie viele Bürger einen Indexmietvertrag haben, kann niemand genau beziffern. "Solche Verträge sind aber klar auf dem Vormarsch", sagt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland.