Die Deckungssumme beträgt mindestens fünf Millionen Euro. Eingeschlossen sind eine Forderungsausfalldeckung, die Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern, Schlüsselschäden bis mindestens 7500 Euro und wenn möglich Gefälligkeitsschäden.

(1) Selbstbeteiligung bei Schlüsselschäden. (2) Ohne Gefälligkeitsschäden. (3) Sach- und Vermögensschäden sind nicht versichert.

(4) Selbstbeteiligung bei Schäden durch deliktunfähige Kinder. (5) Personenschäden bis zur Deckungssumme, Sach- und Vermögensschäden bis 2500 Euro und mit Selbstbeteiligung.