Zum Hausrat gehören neben Möbeln, technischen Geräten und der Kleidung auch Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere und Bargeld. Im Falle eines Einbruchs, bei einem Wasserschaden oder Brand zahlt die Hausratversicherung. Allerdings nur dem, der den Schaden beweisen kann.
Keine Beweise
Wenn die Hausratversicherung nicht zahlen will
Von Leonard Goebel