Die Hamburger Sparkasse will einem Gesetz zuvorkommen und bittet eine Million Kunden um Einverständnis für Telefonwerbung. Verbraucherschützer warnen vor Zusage.

Hamburg. Als am Sonnabendnachmittag das Telefon klingelte war Marion Ganz* erstaunt: Am anderen Ende der Leitung war die Kundenbetreuung der Hamburger Sparkasse (Haspa). Um diese Zeit ein Anruf von der Bank, wurden etwa die Schließfächer überflutet? Eine Mitarbeiterin informierte über ein angeblich neues Gesetz ab 1. Mai. Danach dürfe die Bank künftig ihre Kunden nur noch anrufen, wenn diese das ausdrücklich erlaubten. Frau Ganz stimmte zu. "Sie bekommen das in den nächsten Tagen noch schriftlich", sagte die Haspa-Mitarbeiterin abschließend.

Gegenwärtig versucht die Haspa den Telefonkontakt zu ihren Kunden rechtlich abzusichern. "Wir sprechen über eine Million Kunden an, um ihr Einverständnis einzuholen, auf welchem Wege sie von uns angesprochen werden möchten", bestätigt Haspa-Sprecher André Grunert dem Abendblatt. "Die meisten sind auch mit einer telefonischen Kontaktaufnahme einverstanden." Zwar hätten die Kunden einer telefonischen Kontaktaufnahme schon mit der Kontoeröffnung zugestimmt, "aber das reicht dem Gesetzgeber als Zustimmung nicht aus", so Grunert.

Die Verbraucherzentrale Hamburg lehnt die Praktiken der Haspa ab. "Der Bank wurde illegale Telefonwerbung gerade erst verboten", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer erstritten das Urteil in der vergangenen Woche vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 315 O 358/08). "Was die Haspa jetzt praktiziert, ist nicht statthaft", sagt Castelló. "Sie darf die Zustimmung zu telefonischen Kontakten nur in der Filiale oder per Brief einholen." Bei Verstößen gegen das Urteil droht der Haspa ein Zwangsgeld von bis zu 500 000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Haspa kann Berufung dagegen einlegen. "Wir werden das von der Urteilsbegründung abhängig machen, die noch nicht vorliegt", sagt Grunert. "Der Großteil der Kontakte zu den Kunden lief über die Filiale", versichert er. Anrufe seien lediglich ein Pilotprojekt gewesen, das jetzt beendet wurde. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch vor einer Zustimmung zur telefonischen Kontaktaufnahme. "Ein Drittel der Lehman-Geschädigten wurden die inzwischen wertlosen Zertifikate am Telefon angedreht", sagt Castelló.

Telefonwerbung ist bereits seit 2004 vom Gesetzgeber verboten wurden, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Allerdings halten sich viele Firmen nicht an diese Regel. Im Laufe des Jahres sollen die Rechte der Verbraucher weiter gestärkt werden. Bei unerlaubter Telefonwerbung droht dann ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. "Das soll die Abschreckung erhöhen, gelöst wird damit das Problem der ungebetenen Werbeanrufe sicher nicht", sagt Christian Fronczak vom Verbraucherzentrale Bundesverband. 86 Prozent der Bundesbürger fühlen sich durch unlautere Werbeanrufe belästigt, ergab eine Forsa-Umfrage. Außerdem können Verbraucher aus solchen am Telefon geschlossenen Verträgen innerhalb von 14 Tagen aussteigen.

Das neue Gesetz wird erst im Sommer in Kraft treten und nicht am 1. Mai. "Der Bundesrat muss am 15. Mai noch zustimmen", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Im Gegensatz zur Haspa will die Dresdner Bank erst dann entscheiden, ob sie von ihren Kunden noch eine besondere Zustimmung einholen muss.

* Name geändert