Mit dem Start des Studiums oder der Ausbildung entfällt bei vielen jungen Leuten die Absicherung durch die Eltern. Hier einige wichtige Tipps.

Hamburg. In wenigen Tagen beginnt für viele Hamburger ein neuer Lebensabschnitt. "Zwei Drittel der rund 10 000 Auszubildenden beginnen am 1. August oder einen Monat später mit ihrer Ausbildung", sagt Fin Mohaupt von der Handelskammer. Doch mit dem ersten Gehalt müssen sich Auszubildende auch um neue Verpflichtungen kümmern. Welche Versicherungen sind wirklich wichtig, wo hilft noch die Police der Eltern, was müssen Eltern beachten? Das Abendblatt sprach mit Experten und hat die wichtigsten Tipps für Auszubildende und Studenten zusammengestellt.

Krankenversicherung. Auszubildende müssen eine gesetzliche Krankenversicherung auswählen. Sie sind nicht weiter über die Eltern krankenversichert. "Bis spätestens 14 Tage nach Beginn der Ausbildung müssen sich Azubis für eine Kasse entschieden haben", sagt Jessica ten Have von der DAK. Wer nur eine geringe Ausbildungsvergütung erhält, sollte darauf achten, dass ihm nicht noch Sozialbeiträge wie Kranken- oder Rentenversicherung abgezogen werden. "Bei einer Vergütung von bis zu 325 Euro zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung alleine", sagt ten Have.

Wichtig ist, dass die Azubis nicht aus Unkenntnis eine Kasse wählen, die einen Zusatzbeitrag erhebt. Den gibt es noch bei der BKK Hoesch (180 Euro/Jahr) oder der Deutschen BKK (96 Euro/Jahr). Vergleichsportale im Internet helfen, die richtige Kasse zu finden. Vom Beitragssatz von 15,5 Prozent entfallen auf die Azubis wie bei Arbeitnehmern 8,2 Prozent. Den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 1,95 Prozent teilen sich Lehrling und Arbeitgeber. Ab dem 23. Lebensjahr muss der Azubi einen Zuschlag von 0,25 Prozent selbst bezahlen, wenn er kinderlos ist.

Studentische Krankenversicherung. Studenten können zunächst bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern familienversichert bleiben. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes. Voraussetzung für die kostenlose Familienversicherung ist, dass die monatlichen Erwerbseinkünfte 375 Euro nicht übersteigen. Wird eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400 Euro.

Nach dem 25. Lebensjahr müssen Studierende sich selbst krankenversichern. Dafür gibt es die studentische Krankenversicherung, die von jeder Krankenkasse zu einheitlichen Tarifen längstens bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester angeboten wird. Der Beitragssatz beträgt gegenwärtig 10,85 Prozent von 597 Euro. Hinzu kommt die gesetzliche Pflegeversicherung, sodass kinderlose Studenten mit rund 78 Euro Krankenkassenbeitrag im Monat rechnen müssen. Studenten können sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie privat versichert sein wollen.

Lohnsteuerkarte. Die wurde abgeschafft. Dennoch benötigt der Arbeitgeber Angaben zur Steuerklasse. "Ledige Azubis müssen gegenüber dem Arbeitgeber lediglich erklären, dass sie kein weiteres Dienstverhältnis haben", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Dann werden sie in Steuerklasse I eingestuft. "Wer eine andere Lohnsteuerklasse beansprucht, benötigt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug", sagt Rauhöft. Die gibt es beim zuständigen Finanzamt.

Nettogehalt. Neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung (siehe oben) gibt es weitere Abzüge. Aber Lohnsteuer wird in der Regel nicht fällig. Ein Speditionskaufmann bekommt in Hamburg im ersten Ausbildungsjahr 630 Euro monatlich (siehe Grafik). Davon werden knapp 62 Euro für die Rentenversicherung abgezogen und 9,45 Euro für die Arbeitslosenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherung kosten rund 58 Euro. Netto werden also rund 500 Euro überwiesen.

Kindergeld. "Seit diesem Jahr gibt es keine Verdienstgrenzen mehr, die für den Kindergeldbezug entscheidend sind", sagt Rauhöft. Das ist vor allem für Eltern wichtig. "Aber die wöchentliche Arbeitszeit einer Nebentätigkeit der Kinder darf 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten", sagt Rauhöft. Sonst fällt das Kindergeld komplett weg. Wer noch keine Lehrstelle hat, muss nachweisen, dass er sich darum bemüht. Sonst ist das Kindergeld in Gefahr.

Freibetrag für Sonderbedarf. Diese früher Ausbildungsfreibetrag genannte Vergünstigung können Eltern von Auszubildenden in ihrer Steuererklärung nutzen. Der Freibetrag beträgt 924 Euro pro Jahr. "Voraussetzung ist, dass die Kinder auswärts untergebracht sind", sagt Rauhöft. Ein Zimmer zu Hause können sie weiterhin haben.

Beihilfe. So wie Studenten BAföG beantragen können, gibt es für Azubis bei finanzieller Bedürftigkeit eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die maximal 584 Euro monatlich beträgt. Bei der Prüfung auf einen Anspruch werden das eigene Einkommen und das der Eltern herangezogen. Beantragt werden muss die BAB bei der Arbeitsagentur.

Private Versicherungen. Auszubildende und Studenten werden gern von Versicherungsvertretern umworben. "Bloß nicht voreilig irgendwelche Policen unterschreiben", warnt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Das gilt vor allem für langfristige und unflexible Riester- und Rentenversicherungen." Bei Haftpflicht und Hausrat sei mitunter noch eine Versicherung über die Eltern möglich .

Dagegen sei eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wichtig. Denn einen Anspruch auf die ohnehin schmale staatliche Erwerbsminderungsrente haben Arbeitnehmer erst nach fünf Jahren Berufstätigkeit. Die zunächst vereinbarte BU-Rente kann später noch erhöht werden. Ein 18 Jahre alter Mechatroniker-Lehrling müsste für 750 Euro garantierte monatliche BU-Rente bei der Barmenia im Tarif SoloBU rund 33 Euro Monatsbeitrag zahlen. Für eine gleichaltrige Bürokauffrau werden bei der Continentalen (B1, BUV Premium) 25 Euro fällig. Die Verträge laufen bis zum 67. Lebensjahr. Wird die BU noch in der Ausbildungsphase abgeschlossen, ist wichtig, dass der Versicherte nicht darauf verwiesen werden kann, einen anderen Beruf zu erlernen. Das wird erreicht mit Formulierungen wie: "Versichert ist die Fähigkeit, das Studium fortzuführen" oder "Versichert ist das mit dem Studium angestrebte Berufsbild". Analog gilt das auch für einen Lehrberuf. Das ist zum Beispiel in den Bedingungen von Barmenia, Continentale und Volkswohl Bund der Fall. Man sollte sich von einem Versicherungsmakler beraten lassen.

Auslandsreisekrankenversicherung. Viele junge Leute fühlen sich durch eine Familienpolice ihrer Eltern abgesichert. Doch die meisten Policen enden für die Kinder mit der Vollendung des 17. Lebensjahres. Das ist zum Beispiel bei der R + V, der DFV oder der LVM der Fall. Regelungen wie bei der Würzburger (bis zum 24. Lebensjahr) oder der ERV (25. Lebensjahr) sind eher die Ausnahme. Deshalb kann ein eigener Vertrag für junge Leute sinnvoll sein, wenn sie ins Ausland reisen.

Denn ein medizinischer Rücktransport aus Mallorca oder Mexiko würde auch die Familienkasse der Eltern sprengen. Die gesetzliche Krankenkasse kommt dafür nicht auf. Die maximale Reisedauer dieser Verträge liegt zwischen 42 und 70 Tagen (Debeka).

Obwohl die meisten Anbieter auch Versicherungsschutz für berufliche Reisen bieten, reichen diese Verträge nicht aus, wenn Auslandssemester absolviert werden. Dafür sind wiederum spezielle Policen notwendig, die für einen bis zu einjährigen Aufenthalt je nach Tarif zwischen 30 und 60 Euro monatlich kosten.