Verlässt ein Arbeitnehmer vor Weihnachten ein Unternehmen, muss der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld auszahlen.
Urteil
Kein Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden
Von abendblatt.de
Verlässt ein Arbeitnehmer vor Weihnachten ein Unternehmen, muss der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld auszahlen.
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