Altkunden sollten die oftmals besseren Konditionen für Neukunden verlangen. Es lohnt sich, die Tarife ständig zu überprüfen.

Hamburg. Den Kunden bleibt nicht mehr viel Zeit. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, weil er mit dem Service nicht zufrieden ist oder an der Prämie sparen will, muss bis zum 30. November kündigen. Das wollen zwar viele, doch tatsächlich werden nur drei bis vier Millionen Verträge jährlich "umgedeckt", wie es im Fachjargon heißt. Nach den Umfragen will aber jeder dritte Autofahrer wechseln. Das wären bei 56 Millionen Kfz-Haftpflichtverträgen gut 18,6 Millionen Wechsler jährlich.

Eine Ursache für den Widerspruch zwischen Absicht und Tat könnte der Aufwand für den Wechsel sein. Wer einen günstigeren Anbieter suchen will, muss im Internet Vergleichsrechner wie Check24, Aspect-Online oder FSS-Online bemühen. Für die Eingabe aller Daten muss man bis zu einer halben Stunde einplanen, vorausgesetzt man hat alle notwendigen Angaben bereits zur Hand. Außerdem bieten die Vergleichsportale nur eine Orientierung zu den günstigsten Anbietern, denn längst nicht alle Tarife werden verglichen. Nicht jedes Portal listet alle Versicherer. Hinter vielen Portalen stecken Vermittlerinteressen.

Weniger Aufwand bedeutet ein Anruf bei der eigenen Versicherung. Sparen, ohne zu wechseln, lautet die Devise. "Die Kunden sollten bei ihrem Unternehmen nach einem günstigeren Neukunden-Tarif fragen", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das zahlt sich oft aus. Ein solcher Anruf signalisiert Wechselbereitschaft und führt in der Regel zu einem günstigeren Angebot. "Gekniffen sind nur diejenigen, die den neuen Jahresbeitrag einfach akzeptieren", sagt Weidenbach.

Denn die meisten Versicherer teilen ihre Kunden - selbst bei gleichen Fahrzeug- und Fahrermerkmalen - in unterschiedliche Tarifgruppen ein: in Bestands- und Neukundentarife. "Um Kunden anzuwerben, werden Tarife gebastelt, die am Beginn besonders günstige Konditionen bieten", sagt Weidenbach. "Doch oftmals werden in den Folgejahren die Beiträge deutlich erhöht, sodass der einstige Schnäppchentarif nach einiger Zeit nicht mehr zu den günstigen Produkten zählt." Außerdem werden die günstigeren Prämien im Neugeschäft nicht automatisch an Altkunden weitergegeben.

Da unzählige Merkmale wie jährliche Fahrleistung, Mitfahrer, Wohnverhältnisse, Beruf oder Abstellplatz des Autos in die Kalkulation einfließen, kann sich die Versicherungsprämie schnell verändern, wenn sich Lebensumstände ändern. "Wer Wohneigentum erworben hat oder das Auto nur noch alleine fährt, kann ganz erheblich sparen", sagt Christian Weishuber von der Allianz. Auch Holger Brendel von der HUK-Coburg rät zur ständigen Überprüfung der eigenen Versicherungsmerkmale. "Die Merkmale können in neuen Tarifen statistisch anders gewichtet sein, weil ständig neue Erkenntnisse einfließen", sagt Brendel.

Schon das spricht für einen jährlichen Check, ob man den optimalen Tarif hat. "Wir gewähren lieber einen günstigeren Tarif, als den Kunden ganz zu verlieren", sagt Brendel. Hinzu kommt, dass der Kündigungstermin 30. November bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft in der Regel keine Rolle spielt. "Unsere Kunden können ihren Tarif zu jeder Zeit auf das aktuelle Neugeschäftsprodukt umstellen", sagt ein Sprecher der Generali. Bei der HUK-Coburg ist es möglich, dass Kunden auch unterjährig zur Tochter HUK 24 wechseln. "Beim Wechsel sollte man darauf achten, dass alle Bedingungen des alten Vertrages auch für den neuen gelten", rät Weidenbach.

Wenn der Wechsel innerhalb der Versicherung nicht lohnt, kann immer noch ein Angebot der Konkurrenz helfen. Experten raten zu einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro, weil es bereits einen Unfall mit mehr als 70 Millionen Euro Schaden gegeben hat. Mehr als 90 Prozent aller Tarife bieten das inzwischen an. Schwieriger ist es dagegen, bei den preiswerten Tarifen (siehe Tabelle), die meist die Bezeichnung Basis tragen, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. Sonst besteht die Gefahr, dass zum Beispiel bei einer überfahrenen roten Ampel nur ein Teil des Schadens ersetzt wird. "Für Neuwagenfahrer ist eine Neupreisentschädigung sehr sinnvoll, die mindestens zwölf Monate gewährt werden sollte", sagt Daniel Friedheim vom unabhängigen Vergleichsportal Check 24. Nur bei teurer Zusatzausstattung ist eine hohe Summe bei der Sonderausstattung wichtig. Bei Marderbissschäden fährt der Versicherte am besten, wenn das Unternehmen eine Summe festsetzt, bis zu der auch Folgeschäden übernommen werden. "Welche Leistungen notwendig sind, hängt immer von der persönlichen Situation ab", sagt Weidenbach. In der Regel sind die Autofahrer aber auch mit Basistarifen gut bedient.

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