Die Agentur für Arbeit in Hamburg fördert jeden Monat durchschnittlich 330 Neugründer mit dem Gründungszuschuss. Unterstützt werden Arbeitslose, die noch mindestens drei Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Die Förderung besteht aus der steuerfreien Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes und einem Zuschuss von 300 Euro monatlich für neun Monate. Nach neun Monaten wird zwar die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt, doch die 300 Euro können für weitere sechs Monate bewilligt werden. Wer die Förderung beantragen will, muss sein Unternehmenskonzept mit seinem Berater bei der Agentur für Arbeit absprechen und einen Businessplan erstellen. Nur wer ein zukunftsträchtiges Konzept vorlegt, erhält die Förderung. ()