Kläger

Die 52 Kläger müssen nach dem Urteil des Hamburger Landgerichts die einbehaltene Zahlungsdifferenz nicht an E.on zurückerstatten. Die Richter bewerteten die Preiserhöhungen als unwirksam. Die gekürzten Beträge liegen zwischen 500 und 2500 Euro - im Durchschnitt waren es rund 1000 Euro, sagt Verbraucherschützer Günter Hörmann. Auch der Gastarif der Kläger bleibt bis zum Berufungsurteil auf dem Niveau von 2004 stabil.

Zahlungsverweigerer

Wer gegen die Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt und seine Rechnungen selbstständig gekürzt hatte, muss den Differenzbetrag weiterhin nicht zurückerstatten.

Vorbehaltszahler

E.on-Hanse-Kunden, die ihre Rechnungen unter Vorbehalt beglichen haben, sollten laut Verbraucherschützer zunächst das rechtskräftige Urteil der nächsten Instanz abwarten - und danach gegebenenfalls die Erstattung des Betrages einfordern.

Die "braven" Kunden

Wird das Urteil in der nächsten Instanz rechtskräftig, können auch alle übrigen Kunden, die alle Preiserhöhungen bezahlt haben, die zu viel überwiesenen Beträge zurückfordern. Ein Erfolg auf Rückzahlung ist aber nicht garantiert, da die Kunden die Preise jahrelang widerspruchslos akzeptierten, so Joachim Bluhm, Anwalt der Verbraucherzentrale.