Sparkassen dürfen Darlehen säumiger Schuldner an andere Geldinstitute verkaufen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 225/08) steht das Bankgeheimnis der Abtretung des Darlehensvertrages nicht entgegen.

Karlsruhe. Damit dehnte der BGH seine bisherige Rechtsprechung auf öffentlich-rechtliche Sparkassen aus. Bereits 2007 hatte der BGH den Weiterverkauf von Darlehen gebilligt. Das damalige Urteil bezog sich jedoch auf Privatbanken.

Der Sparkassenverband betonte jedoch, das Vertrauen von Kunden gegenüber den Sparkassen lasse es "nicht zu, den Kunden dritte Vertragspartner aufzudrängen". Ein Verkauf von Forderungen sei in Zukunft ausgeschlossen.