Verträge sollen nicht mehr bis zum Jahresende laufen. HUK schätzt Schaden für Verbraucher auf 200 Millionen Euro.

Hamburg. Große Versicherungsunternehmen wollen die alljährliche Rabattschlacht um die Kfz-Versicherung beenden. Dazu soll die Vertragslaufzeit der Kfz-Policen geändert werden. Bisher enden die Verträge am Jahresende, unabhängig davon, in welchem Monat sie erstmals abgeschlossen wurden. Nun sollen die Kunden auch zu anderen Terminen kündigen können. Damit sollen massenhafte Wechsel zum Stichtag 30. November künftig ausbleiben. Derzeit will noch knapp jeder dritte Autofahrer sich bis zum Jahresende einen neuen Anbieter oder Tarif suchen, geht aus einer repräsentativen Umfrage der VHV-Versicherungen hervor. Vorreiter für die neue Entwicklung sind Unternehmen wie die Allianz, der größte Kfz-Versicherer in Deutschland, und die Ergo-Versicherungsgruppe.

Allianz und Hamburg-Mannheimer für neues Modell

"Der 30. November ist fest im Bewusstsein der Verbraucher verankert", sagt Alois Schnitzer von der HUK-Coburg. Doch Kunden der Ergo-Versicherer D.A.S., Hamburg-Mannheimer und Victoria können wählen, ob sie die übliche Hauptfälligkeit im Herbst beibehalten wollen oder den Tag des Vertragsabschlusses wählen. Beispiel: Wurde eine Police im Mai 2009 abgeschlossen, kann sie dann mit einer Frist von einem Monat zum 30. April gekündigt werden. Auch die Allianz folgt diesem Beispiel. Zunächst können nur Neukunden wählen, zu welchem Zeitpunkt ihr Vertrag enden soll. "Der Ansturm zum Jahresende bei der Vertragsbearbeitung soll damit entzerrt werden", sagt eine Allianz-Sprecherin. Die Ergo-Versicherungen wollen ihre Kunden mit anderen Argumenten gewinnen: "Der 1. Januar ist für viele, die ihre Autoprämie auf einen Schlag bezahlen, kein günstiger Termin, weil sich zum Jahresanfang auch andere Zahlungen bündeln", sagt Ergo-Vorstand Frank Sievers. Er rechnet damit, "dass die Hauptfälligkeiten unserer Versicherungsnehmer in vier bis sechs Jahren gleichmäßig übers Jahr verteilt sein werden."

Widerstand von anderen Versicherern

Andere Versicherer wie die HUK-Coburg, die DEVK, die R + V und die VHV Allgemeine wollen dagegen an der alten Stichtagsregelung zum Jahresende festhalten. "Wir bleiben zunächst bei dieser Regelung, müssen aber sehen, wie sich der Markt entwickelt", sagt Axa-Sprecherin Sabine Friedrich dem Abendblatt. Nur so könne der Kunde zum frühestmöglichen Termin von einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse (SF) profitieren. Beginnt sein neues Versicherungsjahr erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1. Januar, zum Beispiel im Mai, würde er diesen Vorteil mit vier Monaten Verspätung erhalten. "Bei einer marktweiten Abkehr vom 1. Januar ist zu befürchten, dass die Autofahrer Einsparungen durch bessere Schadenfreiheitsklassen in einer Höhe von über 200 Millionen Euro verspätet erhalten", sagt Alois Schnitzer von der HUK-Coburg. Auch Änderungen der Regionalklasse und der Typklasse, die Einfluss auf die Versicherungsprämie haben, werden zum 1. Januar umgesetzt. In diesen Klassen wird die Unfallhäufigkeit eines bestimmten Fahrzeugs und die Schadenhäufigkeit in einer bestimmten Region erfasst.

Günstige Tarife bei Direktversicherern

Aus allen diesen Gründen hat sich die Hauptfälligkeit zum 1. Januar durchgesetzt. Ob Allianz & Co dieses Modell mit ihrer Marktmacht kippen können, ist noch offen. "Es ist schon auffällig, dass sich für die neue Variante vor allem Versicherer einsetzen, die im alljährlichen Wettbewerb eher Kunden verlieren als gewinnen", sagt ein Branchenkenner.

Noch können Autofahrer bei den meisten Versicherern ihren Vertrag bis zum 30. November kündigen. "Vorher sollte man sich aber ein günstigeres Angebot gesichert haben", sagt Daniel Friedheim vom unabhängigen Vergleichsportal Check24. Dabei sollte man auch darauf achten, dass die Hauptfälligkeit nach wie vor am 1. Januar liegt.

Günstige Tarife bieten die Direktversicherer. Insgesamt bewegt sich das Preisniveau auf Vorjahresniveau. Mit Vergleichsrechnern im Internet wie fss- online.de oder check24.de lassen sich individuell die günstigsten Tarife ermitteln. Dennoch sollte nicht nur auf den Preis geachtet werden. Wichtig ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Auch sollte die Versicherung für Schäden aufkommen, die der Kunde grob fahrlässig verursacht.

Beispiel 1: Frau 20 Jahre, VW Golf 1.6, Benziner, 105 PS

Die Angestellte ist Single, wohnt in Hamburg zur Miete und parkt auf der Straße. Sie fährt jährlich nur 8000 Kilometer und hat für Haftpflicht und Teilkasko die Schadenfreiheitsklasse (SF) 2. Für die Teilkasko wurde 150 Euro Selbstbeteiligung gewählt. Der Tarif ist ohne Schutzbrief und mit Werkstattbindung

Beispiel 2: Mann 35 Jahre, Toyota Auris 1.4 D, 90 PS

Der verheiratete Mann aus Hamburg ohne Kinder ist Hausbesitzer und stellt sein Auto in einem Carport ab. Das Auto wird auch von seiner Frau genutzt und hat eine jährliche Fahrleistung von 12 000 Kilometern. Für die Kaskoversicherung einschließlich Teilkasko gibt es eine Selbstbeteiligung von 300/150 Euro. Die SF beträgt 15. Der Tarif ist mit Schutzbrief und Werkstattbindung.

Beispiel 3: Mann, 55 Jahre, BMW 523i, 190 PS

Der Selbstständige aus Hamburg ist verheiratet, hat einen 20-jährigen Sohn, der das Auto mitnutzt. Die Familie wohnt zur Miete und nutzt eine Garage. Jährliche Fahrleistung: 15 000 Kilometer. Der Mann hat die SF 24 und einen Tarif mit Schutzbrief und ohne Werkstattbindung gewählt. Die Selbstbeteiligung einschließlich Teilkasko bei der Kaskoversicherung beträgt 300/150 Euro.

Beispiel 4: Mann, 65 Jahre, Mercedes C 200 K

Der Rentner aus Hamburg ist Single, wohnt in einer Eigentumswohnung und nutzt eine Garage. Die jährliche Fahrleistung beträgt 9000 Kilometer. Seine SF beträgt 30. Die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung einschließlich Teilkasko beträgt 300/150 Euro. Der Tarif ist ohne Schutzbrief und Werkstattbindung.

Quelle: Check24 ( www.check24.de )