Wer kann wechseln?

Jeder Verbraucher kann seinen Anbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung hat. Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, sagt der Verivox-Experte Thorsten Storck.

Wie erfolgt der Wechsel?

Der Anbieterwechsel ist einfach und kostenlos. Man muss nur einen Wechselauftrag des neuen Anbieters ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Danach regelt der neue Anbieter alle Formalitäten und die Kündigung bei dem bisherigen Versorger. Nach etwa sechs bis zehn Wochen erfolgt die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger.

Wann ist eine Kündigung möglich?

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Hat man - wie die meisten Kunden - einen Sondervertrag, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.

Kann die Gasversorgung beim Wechsel ausfallen?

Nein. Der örtliche Versorger - also E.on Hanse - ist gesetzlich dazu verpflichtet, einzuspringen, falls der neue Anbieter nicht liefern kann. Allerdings kann der Preis dann steigen. Der Wechsel geschieht in der Regel unmerklich.