Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss wegen seiner Verstrickung in die VW-Affäre in Haft.

Leipzig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte gestern die Verurteilung des 66-Jährigen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Die VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Bonuszahlungen war 2005 ans Licht gekommen.

Volkert hatte sich mit einer Revision gegen eine Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom Februar 2008 gewehrt. Bis auf einen kleinen Randaspekt verwarf der Bundesgerichtshof die Revision als unbegründet. Auch die Verurteilung des früheren VW-Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer zu einem Jahr auf Bewährung wurde bestätigt.

Die Braunschweiger Richter hatten Volkert wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue sowie Anstiftung zur Betriebsratsbegünstigung verurteilt. Der gelernte Schmied hatte jahrelang neben seinem VW-Top-Gehalt heimlich gezahlte Sonderboni kassiert - insgesamt fast zwei Millionen Euro. Außerdem verschaffte er seiner brasilianischen Geliebten ein Einkommen vom Volkswagen-Konzern, ohne dass diese dafür arbeitete. Gebauer managte die Betriebsratssausen und rechnete etwa Reisen von Volkert und dessen Geliebter mit sogenannten Eigenbelegen ab. "In der Beurteilung sämtlicher Untreue-Straftaten ist das Urteil des Landgerichts Braunschweig rechtsfehlerfrei und zu bestätigen", sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf.

Volkerts Anwalt Johann Schwenn wertete die Entscheidung als "Sieg und Niederlage in einem". "Die Revision unseres Mandanten war nicht erfolgreich - aber eben auch die Revision der Staatsanwaltschaft nicht", sagte Schwenn. Die Anklagebehörde hatte verlangt, Volkert wegen Untreue und nicht bloß wegen Anstiftung schärfer zu bestrafen.