Hamburg. Job weg - Geld weg: Das gilt nicht nur bei Arbeitslosigkeit, sondern auch, wenn man aus Gesundheitsgründen den Beruf an den Nagel hängen muss. Bei einem Arbeitsunfall zahlen die gesetzlichen Unfallversicherer, aber nur drei Prozent aller Berufsunfähigen hatten einen Unfall. Doch was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Welche Vertragsbedingungen sind besonders wichtig? Wer hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Können Selbstständige auf Staatshilfe bauen? Wie sind Azubis, Schüler, Studenten oder Hausfrauen abgesichert? Auf Fragen zum Thema "Job und Krankheit" antworten am Donnerstag von 16 bis 18 Uhr am Abendblatt-Telefon: Susanne Behl-Schön von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Tel. 040/34 88 81, Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Tel. 040/34 88 82 sowie Regina Oldach von der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV-Nord) Tel. 040/34 88 83. (HA)