Nach den Datenskandalen bei großen Unternehmen hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgestellt.

Düsseldorf. Ein derartiges Gesetz sei längst überfällig, um beachtliche Lücken zu schließen, die die Skandale der letzten Zeit aufgezeigt hätten, sagte Scholz am Freitag in Düsseldorf.

Die Opposition in Berlin warf ihm ein Wahlkampfmanöver vor. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte unterdessen den Vorstoß. Der Gesetzentwurf kann vor der Bundestagswahl am 27. September nicht mehr beschlossen werden. Er könne aber sofort nach der Wahl realisiert werden, sagte Scholz. Der Entwurf sieht vor, dass Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben oder verwendet wurden, einen Anspruch auf Schadenersatz oder Korrektur haben. Der Arbeitgeber soll auch dann verantwortlich dafür bleiben, dass die Datenschutz-Vorschriften eingehalten werden, wenn er die Daten durch Dritte erheben oder verarbeiten lässt. Betriebe mit mindestens fünf Mitarbeitern müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Fragen des Arbeitgebers nach Diagnosen und Befunden medizinischer Untersuchungen sollen unzulässig sein.

Die große Koalition hatte erst vor kurzem das Datenschutzgesetz geändert und den Handel mit persönlichen Daten erschwert. Damals war man sich einig, dass ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wegen der umfassenden Vorbereitungen erst in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann.