Karlsruhe. Preissuchmaschinen im Internet müssen auf ihren Ranglisten neben dem Produktpreis auch auf Versandkosten hinweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Der Verbraucher müsse auf einen Blick erkennen, ob der angegebene Preis Versandkosten enthält oder nicht. Die Aussagekraft des Preisvergleichs - üblicherweise eine Rangliste mit den günstigen Angeboten an der Spitze - hänge von dieser wesentlichen Information ab, befand das Gericht (Az.: I ZR 140/07 vom 16. Juli 2009).