Hamburg. Die Serie von Urteilen gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) wegen wertloser Lehman-Zertifikate ist vorerst gestoppt. Zu einem für gestern erwarteten Urteil des Landgerichts Hamburg kam es nicht, obwohl der Richter in einem früheren Hinweisbeschluss Pflichtverletzungen der Haspa bei der Beratung angedeutet hatte. Stattdessen wurde in dem Verfahren die Beweisaufnahme angeordnet. Die Haspa hatte zuvor noch einen 50-seitigen Schriftsatz eingereicht. Durch Vernehmung des Klägers und seines Kundenberaters soll geklärt werden, ob der Kläger das Lehman-Papier auch dann erworben hätte, wenn er von verdeckten Margen für die Haspa gewusst hätte. (stp)