Der Telekommunikations-Anbieter Freenet darf Verbraucher nicht zu Werbezwecken anrufen, wenn sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Hamburg. Der Telekommunikations-Anbieter Freenet darf Verbraucher nicht zu Werbezwecken anrufen, wenn sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Das hat das Landgericht Hamburg nach Angaben der Verbraucherzentrale entschieden (Az: 407 O 300/07). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale bereits ein ähnliches Urteil gegen die Deutsche Telekom erwirkt. "Sie darf per Telefon nicht für Internetanschlüsse werben", sagte Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Mittlerweile seien gegen alle großen Telekommunikationsdienstleister solche Verbote erwirkt, denn Telefonwerbung ist nicht gestattet. "Die Zustimmung des Verbrauchers zu solchen Anrufen muss ausdrücklich erfolgen", sagte Castello. "Irgendwelche Kreuzchen auf einem Telefonantrag reichen dafür nicht aus." Das Verfahren gegen Freenet hatte sich seit 2007 hingezogen. Viele Kunden hatten sich an die Verbraucherzentrale gewandt, weil sie von der Telefonwerbung genervt sind. Die Telefonfirma habe die Verantwortung auf ein Callcenter abgewälzt, sagte Castello.