Der Verkauf von Lehman-Zertifikaten lässt die Haspa nicht zur Ruhe kommen. Gestern musste Deutschlands größte Sparkasse vor dem Hamburger Landgericht ihre zweite Niederlage einstecken.

Wie schon im ersten Fall sprachen die Richter der nun betroffenen Kundin 10 000 Euro Schadenersatz zu. Das Urteil könnte eine Prozesslawine nicht nur gegen die Haspa, sondern auch gegen viele andere Banken, die Lehman-Zertifikate verkauft haben, in Gang setzen. Denn es bestärkt Betroffene in ihrer Annahme, dass bei den damaligen Geschäften nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Die Geldhäuser sollen nicht deutlich genug auf die Risiken der Anlage und die eigenen Gewinnmargen hingewiesen haben - so sieht es zumindest das Hamburger Landgericht. Ob dieses Urteil vor der nächsthöheren Instanz allerdings Bestand haben wird, ist fraglich. Denn die Richter des Oberlandesgerichts gelten als nicht besonders anlegerfreundlich.

Jeder Lehman-Fall muss juristisch für sich betrachtet werden. Welche Bildung hatte der Anleger? War er ein Wertpapierprofi? Oder handelte es sich um jemanden, dessen Geld zuvor viele Jahrzehnte lang auf dem Sparbuch lag? Unter welchem Abschlussdruck stand der Berater? Hat er dem Anleger bewusst wichtige Informationen verschwiegen? Fragen über Fragen, die eine pauschale Schuldzuweisung nicht zulassen.

Kunden wollten Geld anlegen und möglichst hoch verzinsen. Berater wollten Provisionen kassieren und Banken Gewinnmargen einstreichen. Der Fall Lehman wird noch viele Gerichte beschäftigen. Und was bleibt danach? Hoffentlich ein neuer, offener Umgang zwischen den Banken und ihren Kunden. Weniger Risikoverweise im Kleingedruckten, mehr Mut zur Wahrheit. Dann hätte die Lehman-Pleite doch noch einen Sinn gehabt.