Das Landgericht Hamburg hat am 17. Juni einen Hinweisbeschluss gefasst. Darin wird beschrieben, wie das Gericht die Lage im seit mehr als vier Jahren andauernden Streit um die Gaspreiserhöhungen von E.on Hanse sieht. In dem Beschluss wird die von E.on verwendete Preisänderungsklausel als unwirksam eingestuft. Der Wortlaut des Beschlusses:

"Die Preiserhöhungen nach Ziffer 4 der Verträge sind weder bestimmt noch bestimmbar. Der Begriff 'Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt' dürfte selbst bei moderaten Anforderungen als unbestimmt anzusehen sein. Die Kläger, welche die Berechtigung der Erhöhungen nicht verlässlich nachprüfen können, werden dadurch unangemessen benachteiligt. Die Klausel ist deshalb unwirksam und nichtig und verstößt gegen das Transparenzgebot, Paragraf 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

Ob die Preiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle gemäß Paragraf 315 BGB standhielten, kann danach offen bleiben. Einer Beweisaufnahme bedarf es nicht."