Die Interessengemeinschaft der Lehman-Brothers-Geschädigten hat das Angebot der Citibank abgelehnt, einem Teil der Opfer der Bankpleite 27 Millionen Euro auszuzahlen. Dieser Betrag sei vor allem für die Bank eine günstige Lösung.

Düsseldorf - Sie entspreche nur knapp über fünf Prozent des geschätzten Gesamtschadens von 475 Millionen Euro, begründete die Interessengemeinschaft ihre Ablehnung und sprach von einer "Entschädigung auf Gutsherrenart". Der Verkauf der inzwischen wertlosen Lehman-Zertifikate solle stattdessen umfassend rückabgewickelt werden.

Ein Sprecher der Citibank sagte, man sei über die Reaktion erstaunt. Das Angebot sei bei den Betroffenen auf eine sehr positive Resonanz gestoßen. Bereits am ersten Tag hätten sich mehr als 1000 Kunden für die Regelung interessiert und registrieren lassen.

Jedes vierte Lehman-Opfer der Citibank soll von der zusammen mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Kulanzregelung profitieren und im Durchschnitt die Hälfte seines Kapitals zurückerhalten. Für die Bewertung wurde ein Punktesystem erstellt.

Unterdessen wurde am Freitag vor dem Landgericht Hamburg die Klage eines 65-jährigen Hamburgers gegen die Dresdner Bank verhandelt. Er hatte mit einem Lehman-Zertifikat 10 000 Euro verloren und klagt jetzt wegen Falschberatung auf Schadenersatz. "Der Richter hat insgesamt vier mögliche Pflichtverletzungen der Bank beim Verkauf des Zertifikats erkannt", sagte Klägeranwalt Ulrich Husack dem Abendblatt. Schon eine Pflichtverletzung reicht für eine Falschberatung aus.

Auch ohne Beweisaufnahme waren zwei Pflichtverletzungen für den Richter offensichtlich. So habe die Bank nicht über die fehlende Einlagensicherung des Papiers aufgeklärt und nicht ihre Gewinnmarge bei dem Geschäft offengelegt, sagte Husack.

Nachträglich forderte das Gericht die Bank auf, die Gewinnmarge konkret zu benennen. "Mit Blick auf andere Lehman-Verfahren zeigt sich, dass fehlende Einlagensicherung und verschwiegene Gewinnmarge vermutlich die Hauptansatzpunkte zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sein werden", sagte Husack. Das Urteil wird für den 10. Juli erwartet. (stp/dpa)