Das Bundeskartellamt nimmt die seit Jahren steigenden Strompreise der großen Versorger ins Visier. Rund 60 größere Anbieter, darunter die führenden Konzerne E.on und RWE, müssen der Behörde bis Anfang Mai umfassend Auskunft über ihre Preisgestaltung erteilen. Das geht aus einem Papier des Kartellamts hervor.

Bonn - Das Bundeskartellamt nimmt die seit Jahren steigenden Strompreise der großen Versorger ins Visier. Rund 60 größere Anbieter, darunter die führenden Konzerne E.on und RWE, müssen der Behörde bis Anfang Mai umfassend Auskunft über ihre Preisgestaltung erteilen. Das geht aus einem Papier des Kartellamts hervor.

Die Strom- und Gaskunden werden nach Darstellung des Bundes der Energieverbraucher von den Anbietern "kräftiger als je zuvor ausgeplündert". Die Verbraucher in Deutschland zahlten jährlich Milliarden Euro zu viel und deutlich mehr als in vergleichbaren Ländern Mitteleuropas, sagte der Vorsitzende des Bundes, Aribert Peters. Die Einführung des Wettbewerbs habe sich als "Fassade" entpuppt. Die Gewinne der Versorger seien deutlich höher als in anderen Branchen. E.on und RWE hätten bei Strom und Gas auf allen Stufen der Erzeugung, Verteilung und des Vertriebs eine marktbeherrschende Stellung.

Das Bundeskartellamt will mit einer sogenannten Sektoruntersuchung mehr Transparenz in den Strommarkt bringen und den Hintergrund für Preisanhebungen erhellen. Dabei geht es um die Erzeugungs- und Beschaffungskosten, die etwa ein Drittel des Endpreises ausmachen.

Unter die Lupe genommen werden soll auch das Verhalten der Stromerzeuger auf Großhandelsmärkten, insbesondere der Strombörse EEX in Leipzig. Verbraucherschützer und auch Experten hatten auf mögliche Absprachen der marktbeherrschenden Unternehmen beim Handel verwiesen. Auch eine Arbeitsgruppe auf EU-Ebene unter Beteiligung der Bundesnetzagentur hatte Schwachstellen in diesem Bereich festgestellt und bessere Regelungen gegen mögliche Manipulationen gefordert.

Die Versorger müssen sich ihre Stromtarife und Anhebungen nicht staatlich genehmigen lassen. Die Bonner Wettbewerbshüter können aber bei Verdacht auf überhöhte Preise als Aufsichtsbehörde im Falle verbotener Absprachen oder bei einem Missbrauch von Marktmacht einschreiten und auch Sanktionen verhängen. Ein RWE-Sprecher kündigte eine "konstruktive Zusammenarbeit" mit dem Amt an. (dpa)