Mit dem Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sollten erstmals im deutschen Recht kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern effektiv gebündelt werden.
Hintergrund zum Telekom-Prozess
Mit dem Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sollten erstmals im deutschen Recht kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern effektiv gebündelt werden.
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