Das Karussell um Zeugen und Anträge im Prozess gegen Kachelmann dreht sich munter weiter. Jetzt soll der Verteidiger des möglichen Opfers aussagen.

Karlsruhe/Mannheim. Im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde die Öffentlichkeit am Mittwoch erneut ausgeschlossen. Die Strafkammer des Landgerichts Mannheim führte die Aufzeichnung der Vernehmung der Schweizer Zeugin im Gerichtssaal vor. Sie ist eine Ex-Geliebte Kachelmanns, als Schweizerin verweigerte sie jedoch das Erscheinen vor einem deutschen Gericht. Deshalb reiste die Strafkammer mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 15. Februar zu ihrer Vernehmung nach Zürich.

Da Befragungen im Rechtshilfeverfahren stets nicht öffentlich sind, wurde die Aussage in der Schweiz aufgezeichnet und wird jetzt in den Mannheimer Prozess eingeführt. Zum Schutz der Intimsphäre der Zeugin und Kachelmanns musste das Publikum den Saal verlassen. Über den Inhalt der Aussage der schweizer Medienschaffenden wurde am Mittwoch nichts bekannt.

Verteidiger Johann Schwenn stellte zuvor drei weitere Beweisanträge. Gegenstand sind unter anderem die Geldzahlungen der Illustrierten „Bunte“ an eine Ex-Freundin Kachelmanns. Außerdem soll der Anwalt des möglichen Vergewaltigungsopfers, Rechtsanwalt Thomas Franz, in den Zeugenstand. Schließlich will die Verteidigung die Aussageverweigerung der Journalistin Alice Schwarzer zugunsten Kachelmanns gewertet haben.

Schwenn will Vereinbarung mit Burda-Verlag sehen

Im ersten Antrag geht es um die aus Hamburg stammende Zeugin Viola S. (33), eine langjährige enge Freundin Kachelmanns. Sie hatte nach seiner Verhaftung zunächst an einer Titelgeschichte in der Illustrierten des Burda-Verlages mitgewirkt. Dort sprach sie davon, dass sie von Kachelmann jahrelang getäuscht worden sei. Erst nach Erscheinen des Berichts erschien sie am 11. Oktober 2010 im Mannheimer Landgericht als Zeugin.

Schwenn beantragte am Mittwoch, dass sie erneut vor Gericht erscheinen und ihre schriftliche Vereinbarung mit dem Burda-Verlag mitbringen solle. Verweigere sie das, stelle sich erneut die Frage der Durchsuchung des Verlags, sagte Schwenn am Mittwoch zu Journalisten. Die Durchsuchung der Redaktionsräume hatte der Verteidiger schon einmal beantragt. Die Strafkammer lehnte den Antrag jedoch ab.

Im zweiten Beweisantrag soll der Anwalt des möglichen Vergewaltigungsopfers, Thomas Franz, als Zeuge befragt werden. Dabei geht es um ein umstrittenes Telefongespräch zwischen Franz und dem Therapeuten des möglichen Opfers, Günter Seidler. Seidler beschreibt den Inhalt des Gesprächs anders als der Anwalt. Schwenn will Franz nun zum Beweis der Tatsache als Zeuge hören, dass der Therapeut und Traumatologie-Professor Fakten und Fantasie nicht trennen könne.

Beweisantrag zur Aussageverweigerung Schwarzers

Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass der Traumatologe die Angaben des möglichen Vergewaltigungsopfers trotz Erinnerungslücken für absolut glaubhaft hält. Die Gedächtnislücken seien mit ihrer Todesangst zu erklären. Schwenn warf dem Traumatologie-Professor bereits früher „scharlateneskes“ Gebaren vor.

Im dritten Beweisantrag will Schwenn die Aussageverweigerung der Journalistin Alice Schwarzer am 9. Februar 2011 zugunsten Kachelmanns gewertet haben. Schwenn wollte Schwarzer zu ihren Kontakten zum Therapeuten Seidler befragen. Seidler war als sachverständiger Zeuge mehrmals vernommen worden und gab an, nicht mit Alice Schwarzer über den Prozess gesprochen zu haben. Aufgrund ihrer Berichterstattung in der „Bild“-Zeitung sah Schwenn jedoch Anhaltspunkte für Gespräche zwischen der Feministin und Seidler.

Kachelmann ist angeklagt, seine langjährige Ex-Freundin in Schwetzingen nach einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er bestreitet die Tat, schweigt aber im Prozess. Seine Verteidiger sprechen von einer Falschanschuldigung der Frau.