Die Staatsanwaltschaft wollte den Rapper, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde, für anderthalb Jahre ins Gefängnis stecken - ohne Bewährung.

Laufen. Freispruch für den Promi-Rapper „Kollegah“: Nach Überzeugung des Amtsgericht Laufen (Bayern) ist es nicht erwiesen, dass der 30-Jährige zwei Männer zusammengeschlagen hat. Das Schöffengericht sprach den Rapper mit dem Künstlernamen „Kollegah“ am Mittwoch nach zwei Prozesstagen mangels Beweisen frei.

Im Prozess gegen den Rapper wegen gefährlicher Körperverletzung hatte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren gefordert – und das ohne Bewährung. Der 30-Jährige müsste demnach ins Gefängnis. Die Verteidigung plädierte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Laufen (Bayern) auf Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie war davon ausgegangen, dass der Jurastudent Ende Juni 2013 einen Discobesucher nach einem Auftritt in Freilassing niederschlug und dessen zu Hilfe eilendem Bekannten das Nasenbein brach. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwältin kündigte an, gegen den Freispruch in Berufung zu gehen.

Der Stil des 30-Jährigen ist stark an den Gangsta-Rap angelehnt. Das jüngste Album „King“ von „Kollegah“ landete an der Spitze der deutschsprachigen Charts.