Nach dem der Angeklagte wegen versuchten Mordes in vier Fällen schuldig gesprochen worden ist, kündigten seine Verteidiger Revision an. Das Landgericht verurteilte Michael K. zu zehneinhalb Jahren Haft.

Würzburg. Die Verteidiger des sogenannten Autobahnschützen Michael K. wollen in Revision gehen und ziehen vor den Bundesgerichtshof. Das kündigten sie an, nachdem ihr Mandant vom Landgericht Würzburg zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.

Eine der Fragen werde dann sein, ob die Erfassung der Autokennzeichen auf einer rechtlichen Grundlage gefußt habe, sagte Verteidiger Franz-Josef Krichel. Nach Ansicht der Verteidigung war die massenhafte, automatische Erfassung von Autokennzeichen gesetzeswidrig. Deshalb dürften die darauf basierenden Beweise nicht ausgewertet werden.

Mehr als vier Jahre lang hatten die Ermittler bei der Suche nach dem Autobahnschützen keinen Erfolg. Erst durch den Abgleich von massenhaft erfassten Kennzeichen an sieben Autobahnabschnitten mit den Tatzeiten und -orten kamen sie dem Serientäter auf die Spur. Insgesamt sollen mehr als 60 Millionen Kennzeichen erfasst worden sein.

Schon während des Prozesses hatten die Verteidiger immer wieder die Linie vertreten, dass es für die bundesländerübergreifende Ermittlungsmethode keine rechtliche Grundlage gebe. Die Strafkammer hatte dagegen immer wieder betont, dass sie die Datensammlung rechtlich geprüft und angesichts der Schwere der Vorwürfe für richtig erklärt hatte. Das erklärte der Vorsitzende Richter, Burkhard Pöpperl, zur Urteilsverkündung erneut.