Das Paar befinde sich in sicherer Obhut, bestätigte die philippinische Polizei. Noch ist unklar, ob zuvor Lösegeld an die Entführer der Abu Sayyaf geflossen ist. Das Militär war zu einer Rettungsaktion ausgerückt.

Manila. Am Ende ging es wohl gut aus – wieder einmal. Nach einem halben Jahr in der Hand der islamistischen Terrorgruppe Abu Sayyaf, so sagt zumindest die philippinische Polizei, ist ein deutsches Seglerpaar wieder frei. Der 72-jährige Mann und seine 55 Jahre alte Lebensgefährtin seien am Freitag auf der Insel Jolo von Beamten in Empfang genommen worden. Wenn das stimmt, dürfte die Erleichterung der Familien und auch der Bundesregierung groß sein. Bis zum Morgen galt noch die Drohung, den Mann zu enthaupten.

Vonseiten der Bundesregierung gab es für die Freilassung zunächst keine Bestätigung – man ist vorsichtig geworden. Der Fall beschäftigte den Krisenstab des Auswärtigen Amts – inzwischen eine permanente Einrichtung – schon seit April. Auf Anweisung von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) reiste dessen Leiter Rüdiger König (57) schließlich sogar selbst auf die Philippinen. In Manila gab es Gespräche mit der Regierung. Was sonst noch so alles passierte, darüber schwieg man sich in Berlin aus.

Zu den Lösegeld-Forderungen von Abu Sayyaf – vier Millionen Euro – hieß es in der Bundesregierung immer nur lapidar: „Kein Kommentar.“ Bei Entführungen gilt das alte Motto besonders: Über Geld spricht man nicht. Das Argument dahinter: Wer Lösegeldzahlungen zugibt, macht sich zum Ziel neuer Erpressungen. Einer, der mit solchen Fällen früher betraut war, meint: „Eine Regierung darf zahlen – solange sie bereit ist, stets darüber zu schweigen.“

Zu aktuellen Entführungen sagt die Bundesregierung deshalb so gut wie nie etwas. Nicht einmal eine genaue Zahl dazu, wie viele Deutsche sich derzeit irgendwo auf der Welt in der Hand von Kidnappern befinden, ist bekannt. Nach der Freilassung des Seglerpaars und eines in Pakistan verschwundenen Entwicklungshelfers, der vergangene Woche in Afghanistan vom Kommando Spezialkräfte (KSK) in Empfang genommen werden konnte, dürften es aber nur noch wenige sein.

Geiselnahmen als lukratives Geschäft

Allerdings gibt es eine Entwicklung, die Berlin mehr und mehr Sorgen bereitet. Geiselnahmen sind für Terrorgruppen zum lukrativen Geschäftsmodell geworden. Das Auswärtige Amt spricht von einer „weltweit operierenden Entführungsindustrie“. Mit der Verschleppung von Ausländern aus westlichen Industrienationen wird längst nicht mehr nur der Zweck verfolgt, auf sich aufmerksam zu machen. Damit lässt sich auch gutes Geld verdienen – was dann wiederum auch für den Kauf von neuen Waffen verwendet wird.

Nach Schätzungen der „New York Times“ sollen europäische Regierungen seit 2008 allein an die Terrorgruppe Al-Kaida mindestens 125 Millionen Dollar Lösegeld gezahlt haben. Die USA hingegen kaufen Landsleute nach offiziellem Bekunden grundsätzlich nicht frei, ebenso wie Großbritannien. Allerdings gibt es Zweifel, ob das immer so stimmt.

In Deutschland ist das schwieriges Terrain. Die offizielle Sprachregelung für solche Fälle lautet: „Die Bundesregierung ist nicht erpressbar.“ Was nicht bedeutet, dass nie gezahlt wurde und nicht wird. Als Beispiel dafür wird der Fall der deutschen Familie Wallert genannt, die im Jahr 2000 entführt worden war – übrigens ebenfalls von Abu Sayyaf. Die Wallerts kamen nach und nach frei, nachdem Millionen Dollar gezahlt wurden. Das Geld floss damals über Umwege, über die Stiftung eines Sohnes des inzwischen gestürzten und getöteten libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi.

Inzwischen sind auch solche Zahlungen durch eine Resolution der Vereinten Nationen eigentlich verboten. Zugleich ist die Bundesregierung verpflichtet, Leib und Leben von Entführten zu retten. Bei aller Erfahrung ist das in jedem Fall aufs Neue ein großes Dilemma.

Der ehemalige Regierungssprecher Klaus Bölling sagte einmal, als er schon längst nicht mehr im Amt war, dazu: „Alle Deutschen kennen den Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Da heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und im zweiten Satz heißt es, dass die Staatsgewalt verpflichtet ist, die Menschenwürde zu respektieren und zu schützen. Unter Umständen muss man im Sinne des Gru