Verwaltungsrat beschuldigt den umstrittenen Gottesmann. Tebartz-van Elst soll Hunderttausende für Kunst und Extravaganzen ausgegeben haben.

Berlin. Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst sieht sich neuen Vorwürfen ausgesetzt. Als der Bischof im Juni gesagt habe, die Baukosten für seine Residenz betrügen knapp unter zehn Millionen, habe Tebartz-van Elst gelogen, sagte der Sprecher des bischöflichen Vermögensverwaltungsrats, Jochen Riebel.

Zu dem Zeitpunkt sei dem Bischof bekannt gewesen, dass diese Zahl nicht der Wahrheit entspreche. Auch die Behauptung, es habe keine kostspieligen Sonderwünsche des Bischofs gegeben, sei gelogen. Die erhebliche Kostensteigerung gehe ausnahmslos auf dessen Wünsche zurück.

Alleine die Wohnung des Bischofs habe laut den Unterlagen 2,9 Millionen Euro gekostet. Sein Wohnzimmer sei in der Planungsphase von 23 auf über 63 Quadratmeter angewachsen.

Lesen Sie hier den Leitartikel des Hamburger Abendblatts zum Kirchen-Skandal

Statt seine Verantwortung einzuräumen, zeige der Bischof auf Mitarbeiter und den Vermögensverwaltungsrat: „Ich werfe ihm vor, dass er sich heute nicht hinstellt und sagt, jawohl, das ist alles auf meine Veranlassung geschehen und ich stehe dazu, sondern dass er wie ein Feigling auf andere zeigt.“ Er habe dem Bischof vertraut, sagte Riebel, das sei ein Irrtum gewesen.

Das sind die neuen schockierenden Details über den Bau in Limburg, die Riebel bestätigte:

- Alleine die Wohnung von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst kostete 2,9 Millionen Euro.

- Darin befinden sich auch ein 63 Quadratmeter großes Wohnzimmer und eine frei stehende Badewanne.

- Die Schreinerarbeiten für die Wohnung schlugen mit 350.000 Euro zu Buche.

- Für Kunstwerke wurden 450.000 Euro ausgegeben.

- Die Fenster der Privatkapelle kosteten 100.000 Euro.

- Für einen Tisch im Konferenzraum wurden 25.000 Euro bezahlt.

Neun Anzeigen seien wegen des Vorwurfs der Untreue im Zusammenhang mit der Bischofsresidenz eingegangen, sagte der Sprecher der Limburger Staatsanwaltschaft, Hans-Joachim Herrchen, dem Evangelischen Pressedienst. Fünf der neun Anzeigen seien anonym, würden aber genauso wie die anderen behandelt.

Die Staatsanwaltschaft wird nach den Worten von Herrchen bis Ende nächster Woche prüfen, ob es einen hinreichend konkreten Anfangsverdacht gibt. Dann werde sie entscheiden, ob sie Ermittlungen aufnimmt. Untreue wird nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Am Donnerstag hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie den Erlass eines Strafbefehls gegen Tebartz-van Elst wegen falscher Versicherungen an Eides Statt in zwei Fällen beim Amtsgericht beantragt hat.

Dabei geht es um Erklärungen des Bischofs im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien, mit denen er Veröffentlichungen im „Spiegel“ untersagen lassen wollte.

Nach Ansicht von Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, wäre die gerichtliche Bestätigung des Strafbefehls ein Wendepunkt. Indirekt legte er dem Limburger Bischof für diesen Fall den Rücktritt nahe.

„Ich erlebe zum ersten Mal, dass ein Strafbefehl gegen einen Bischof beantragt wird. Das bewegt mich sehr. Wenn das vom Gericht bestätigt wird, haben wir eine neue Lage“, sagte Zollitsch der „Passauer Neuen Presse“.

Bischof Tebartz-van Elst müsse die Dinge mit der nötigen Selbstkritik bewerten. „Ich wüsste allerdings nicht, wie ich mit diesen Vorwürfen leben könnte“, sagte Zollitsch. Er bekräftigte, bei seiner Audienz beim Papst in der kommenden Woche werde er auch über den Fall Tebartz-van Elst sprechen.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, forderte Papst Franziskus indirekt zu schnellem Handeln auf. „Es sind rasche Entscheidungen notwendig“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger.

Der Vorsitzende des konservativen Forums Deutscher Katholiken, Hubert Gindert, nahm dagegen den Bischof in Schutz. Dieser müsste erst zurücktreten, wenn er rechtskräftig verurteilt sei, sagte Gindert am Freitag im Deutschlandfunk.