Das Frauchen heißt Wauw – doch das nutzte nichts. Hündin Kaya verbreitete in einer Werbeagentur Angst und Schrecken. Ein Gericht entschied: Büroverbot für Frau Wauws Liebling.

Düsseldorf. Die Personalleiterin flüchtete in den Aufzug, dem Geschäftsführer war der Weg zum Meeting versperrt. Jahrelang soll die dreibeinige Hündin „Kaya“ in einer Düsseldorfer Werbeagentur Angst und Schrecken verbreitet haben. Mitarbeiter wagten sich nicht mehr in die dritte Etage, denn das war „Kayas“ Revier. Doch Frauchen Claudia van de Wauw, 47, Assistentin der Geschäftsführung, sah das alles nicht dramatisch. Motto: „Der tut doch nichts.“ Am Mittwoch setzte das Düsseldorfer Arbeitsgericht dem Treiben ein Ende: Der Hund muss zu Hause bleiben, befand das Gericht.

Mal seien es die falschen Schuhe der Kollegin gewesen, mal der falsche Gang: Wenn sich Kollegen über die knurrende „Kaya“ beschwerten, mussten sie sich sagen lassen, dass sie doch selbst schuld seien und der Hund doch nur sein Revier verteidige.

Mehrere Gespräche gab es mit der Assistentin, sogar ein Tiertrainer wurde gerufen: „Ich sollte Leckerlis werfen, wenn jemand klopft. Aber das klappt halt nicht, wenn man telefoniert oder am Computer sitzt.“ Als dem Unternehmen die Sache mit dem Hund zu bunt wurde, erhielt „Kaya“ Hausverbot.

Prompt zog ihre Besitzerin vor Gericht: Weil Kollegen ihre Tiere nach wie vor mitbringen dürfen, sieht ihr Anwalt den Gleichbehandlungs-Grundsatz mit Füßen getreten. Doch die anderen Tiere seien völlig friedlich, versicherten mehrere Zeugen am Mittwoch. Im Gegensatz zu „Kaya“, von der sie sich unisono bedroht fühlten. Zähnefletschend sei der Hund auf sie zugekommen. Unterlagen würden inzwischen nur noch unter der Tür durchgeschoben, wenn der Hund dahinter wache.

„Er hat mich regelmäßig an die Wand gedrängt“, berichtete ein Computertechniker. Doch van de Wauw bestreitet: Nie habe sie ihren Hund die Zähne fletschen sehen und er knurre auch nicht: „Er brummt.“ Die Vorsitzende Richterin Sabine Dauch hakt nach: „Ein Bär brummt, aber ein Hund?“ Später resümiert die Juristin: „Ein Schnurren war es nicht, da sind wir uns wenigstens einig.“

Im April hatte das Gericht „Kaya“ in Augenschein genommen: Lammfromm war das Tier in den Gerichtssaal gehumpelt und hatte mit treuem Blick die Herzen der Zuschauer erobert. Doch Richterin Dauch hielt fest: „Im Büro kann das natürlich ganz anders aussehen.“

Was Frauchen nicht bestritt: Dass ihr Liebling in der Mittagspause schon mal im Rhein badet – Kollegen hatten sich über den Geruch beklagt, den das nasse Tier verbreite. Ob sie gegen das Urteil (Az.: 8 Ca 7883/12) vor das Landesarbeitsgericht ziehe, will die Hundebesitzerin nun prüfen. Momentan ist der Betriebsfrieden ohnehin nicht gefährdet: Die Klägerin ist seit mehreren Monaten krankgeschrieben.