Der Vater des Amokläufers verklagt die Klinik, in der sein Sohn behandelt wurde, auf Schadenersatz in Höhe von 8,8 Millionen Euro.

Heilbronn. Der Vater des Amokläufers von Winnenden kann die Kosten für die Schadenersatzklage gegen die psychiatrische Klinik, in der sein Sohn vor der Tat behandelt worden war, offenbar nichts selbst tragen. Der Mann habe neben einem Klageentwurf auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht, teilte das Landgericht Heilbronn am Mittwoch mit.

Mit der Prozesskostenhilfe werden Personen finanziell unterstützt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Über die Bewilligung entscheidet das Gericht.

Der 17-jährige Tim K., der am 11. März 2009 bei einem Amoklauf in seiner früheren Realschule in Winnenden und später auf der Flucht insgesamt 15 Menschen und sich selbst erschossen hatte, war einige Monate zuvor in der Psychiatrischen Klinik Weissenhof in Weinsberg untersucht worden.

Der Vater klagt nun auf Schadenersatz in Höhe von 8,8 Millionen Euro gegen das Klinikum sowie dort beschäftigte Ärzte und Therapeuten. Sein Anwalt machte geltend, dass die Familie keine Hinweise auf den Zustand des Jungen bekommen habe. Die Tat wurde mit der Waffe des Vaters verübt.